Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab dem ersten Tag beschlossen

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 10:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung schafft die telefonische Krankschreibung ab. Arbeitnehmer müssen künftig ab Tag eins ein ärztliches Attest vorlegen.

Ab dem ersten Tag: Neue Attestpflicht ab 2026 beschlossen
Eine Hand hält einen Stift, bereit, ein ärztliches Attest zu unterschreiben, mit einem verschwommenen Arztpraxishintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Künftig müssen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 2. Juli 2026.

Reaktion auf steigenden Krankenstand

Die Neuregelung ersetzt die bisherige Praxis: Bislang war eine telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Tage möglich. Die gesetzliche Regelung sah eine Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vor – sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangte.

Der Krankenstand in Deutschland war zuletzt deutlich gestiegen: von durchschnittlich 14,8 Arbeitstagen im Jahr 2024 auf 19,5 Tage im Jahr 2025. Parallel zur Verschärfung plant die Koalition schärfere strafrechtliche Konsequenzen für das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Ärzteschaft schlägt Alarm

Die Pläne stoßen bei Medizinern auf massiven Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor einer erheblichen Mehrbelastung des Gesundheitssystems. Schätzungen zufolge könnte die Neuregelung zu bundesweit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr führen. In Baden-Württemberg rechnet man mit etwa drei Millionen zusätzlichen Arztkontakten.

Der Ärztekammerpräsident kritisierte das Vorhaben als bürokratisch. Er fordert den Erhalt der telefonischen Krankschreibung und wirksamere Alternativen. Die Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Mittelschwaben warnt: Durch die erhöhte frequenz akuter Behandlungen könnten wichtige Vorsorgeleistungen vernachlässigt werden.

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Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betont, die Kritik der Praxen werde ernst genommen. Digitale Lösungen und Videosprechstunden sollen weiterhin zur Entlastung beitragen. Die grundsätzliche Rückkehr zu Regelungen aus der Zeit vor der Pandemie sei jedoch notwendig.

Ausnahmen für Tarifbeschäftigte und Beamte

Nicht alle Beschäftigten sind gleichermaßen betroffen. Die Gewerkschaft Adexa weist darauf hin, dass für tarifgebundene Apothekenangestellte weiterhin die jeweiligen Tarifverträge gelten. Der Bundesrahmentarifvertrag sieht eine Attestpflicht erst ab dem dritten Kalendertag vor – die Neuregelung bleibt für diesen Bereich ohne unmittelbare Wirkung.

Auch für Beamte greift die Verschärfung des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht automatisch. Laut Bundesinnenministerium müssen Beamte eine Dienstunfähigkeit weiterhin nur auf Verlangen der Dienstbehörde nachweisen. Während Bayern eine systemkonforme Übertragung prüft, lehnen der Beamtenbund und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Reform ab. In der Bundesverwaltung lag die Zahl der Fehltage 2023 bei 20,9 Tagen, bei Tarifbeschäftigten bei 15,3 Tagen.

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Hoher Druck auf Beschäftigte

Eine Mitte Juni 2026 durchgeführte Civey-Umfrage unter 2.000 Erwerbstätigen zeigt: Der Druck auf kranke Arbeitnehmer ist enorm. 72 Prozent der Befragten gaben an, sich bei einer Krankmeldung rechtfertigen zu müssen. Rund 95 Prozent erklärten, bereits trotz Krankheit gearbeitet zu haben. 64,7 Prozent befürchten berufliche Nachteile durch krankheitsbedingte Fehlzeiten.

Arbeitsrechtler betonen: Die Krankmeldung ist ein legitimer Ausnahmezustand. Arbeitgeber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Mitteilung einer konkreten Diagnose. Ob die Reform den Krankenstand tatsächlich senken kann, bezweifeln Experten. Gewerkschaftskreise befürchten sogar das Gegenteil: Ärzte könnten bei persönlichem Erscheinen tendenziell längere Zeiträume bescheinigen als bei einer telefonischen Einschätzung.

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