Krankschreibung, Attestpflicht

Krankschreibung: Attestpflicht ab sofort vom ersten Fehltag

03.07.2026 - 13:47:39 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verabschiedet eine umfassende Reform mit Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und dem Wegfall der telefonischen Krankschreibung.

Attestpflicht ab Tag eins: Regierung beschließt Reformpaket
Krankschreibung - Eine Hand hält einen Stift über ein Formular, das eine Krankschreibung oder ein offizielles Dokument darstellt. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernstück: die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Ab sofort sollen Arbeitnehmer bereits am ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Bisher galt die Regelung erst ab dem vierten Tag.

Telefonische Krankschreibung fällt weg

Die Koalition streicht die telefonische Krankschreibung komplett. Diese war während der Pandemie eingeführt und später verstetigt worden. Gesundheitsministerin Warken verweist als Alternative auf die Videosprechstunde.

Parallel dazu verschärft die Regierung das Strafrecht. Unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen künftig nach Paragraf 278 StGB strenger geahndet werden. Ziel: Missbrauch vorbeugen.

Bundeskanzler Merz begründet den Schritt mit der hohen Zahl an Krankheitstagen. Die DAK bezifferte den durchschnittlichen Krankenstand 2025 auf 19,5 Tage pro Versichertem – ein Wettbewerbsnachteil, so Merz.

Ärzte und Kassen laufen Sturm

Die Pläne lösen sofort heftige Kritik aus. Der Hausärzteverband spricht von einer „katastrophalen" Entscheidung und warnt vor einer Bürokratiewelle. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ergänzt: „Es ist unverantwortlich, erkrankte Menschen nur fürs Ausfüllen von Dokumenten in die Praxen zu zwingen."

Auch die Krankenkassen protestieren. Der Chef der DAK warnt vor überfüllten Wartezimmern. Zudem sei die telefonische Krankschreibung statistisch kaum relevant – sie mache nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankmeldungen aus. Schuld an den hohen Krankenständen seien eher die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) und Infektionswellen.

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SPD bremst – Teilkrankschreibung kommt

Einen Tag nach dem Beschluss rudern führende SPD-Politiker zurück. Parteichef Klingbeil betont: „Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Niemand wird gezwungen, bei Krankheit sofort physisch eine Praxis aufzusuchen." Er bezeichnet die Attestpflicht als das „kleinere Übel" gegenüber Karenztagen.

Arbeitsministerin Bas kündigt eine Prüfung der Auswirkungen an. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass eine rückwirkende Krankschreibung für bis zu drei Tage weiterhin möglich bleibt. Das könnte den Druck auf Patienten mildern.

Positiv: Gesundheitsministerin Warken plant die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte könnten demnach zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden – für eine schrittweise Rückkehr in den Job.

Das steckt noch im Reformpaket

Das Gesamtpaket umfasst weit mehr als nur die Krankschreibung:

  • Steuerentlastungen: Ab 2027/2028 zehn Milliarden Euro, vor allem für Familien
  • Steuersätze: Spitzensteuersatz bleibt bei 42 Prozent, Reichensteuer steigt gestaffelt (45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro)
  • Rente: Eintrittsalter soll über 67 Jahre steigen, vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren entfällt
  • Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung soll auf 48 Monate bei sechsmaliger Verlängerung ausgeweitet werden
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Die Regierung erwartet durch die Maßnahmen eine Entlastung der Krankenkassen um 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Betriebe können per Tarifvertrag von der Attestpflicht abweichen.

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