Krankschreibung, Teil-AU

Krankschreibung reformiert: Teil-AU ab 25 Prozent möglich

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 02:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Psychologenverband verlangt explizite Patientenzustimmung für Betriebsärzte. GKV-Reform bringt Leistungskürzungen und neue Krankschreibungsregeln.

BDP fordert Opt-In für Betriebsärzte bei der ePA
Krankschreibung reformiert: Teil-AU ab 25 Prozent möglich Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat seine Position zur elektronischen Patientenakte konkretisiert. Der Verband fordert ein Opt-In-Verfahren für Betriebsärzte.

In einer Stellungnahme vom 13. Juli bekräftigte der BDP seine Forderung nach einer expliziten Zustimmung der Versicherten. Hintergrund ist der Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GeDIG), der grundsätzlich einen weitreichenden Zugriff für Betriebsärzte vorsieht.

Vertrauen und Datenschutz in der Arbeitsmedizin

Die Forderung sei nicht als Misstrauen gegenüber der ärztlichen Schweigepflicht zu verstehen, stellte der BDP klar. Vielmehr gehe es um die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten. Der Verband fordert feingranulare Verschattungsrechte, damit Patienten besonders sensible Daten vor dem Einblick durch die Betriebsmedizin schützen können.

Die Akzeptanz der ePA nimmt im stationären Sektor unterdessen zu. Fast 70 Prozent aller Krankenhäuser haben bereits auf die elektronische Patientenakte zugegriffen, so die Gematik-Geschäftsführung Anfang Juli.

Kritik an Leistungskürzungen im GKV-System

Am 10. Juli verabschiedete der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Es sieht Einsparungen von knapp 19 Milliarden Euro für 2027 vor. Das Paket enthält weitreichende Einschnitte:

  • Die Zuzahlungen für Arzneimittel steigen auf 7,50 bis 15 Euro
  • Homöopathische Leistungen und das Hautkrebsscreening fallen aus dem Leistungskatalog
  • Die Vergütung für die ePA-Befüllung und Organspende-Beratungen wird gestrichen

Besonders die Psychotherapie gerät unter Druck. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) kritisierte die Streichung der Angemessenheitsprüfung für Honorare. VPP-Vorsitzende Dr. Johanna Thünker warnte vor einer Existenzbedrohung für viele Praxen.

Ein kleiner Erfolg: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent am 9. Juli in einem Eilbeschluss vorläufig aus.

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Neue Regeln für Krankschreibungen

Die Reform bringt grundlegende Änderungen für Arbeitnehmer und Unternehmen. Die Teil-Krankschreibung (Teil-AU) wird eingeführt. Bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen können Beschäftigte in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent arbeiten – sofern ärztlich vertretbar und der Arbeitgeber zustimmt. Der Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen bleibt unberührt, danach gibt es anteiliges Krankengeld.

Die Bundesregierung plant zudem eine Verschärfung der Attestpflicht. Künftig soll bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest nötig sein, die telefonische Krankschreibung entfällt. Unternehmen wie Airbus begrüßen striktere Maßnahmen. Vertreter von Audi und Kuka verweisen dagegen auf bestehende Tarifverträge, die ein Attest erst ab dem vierten Tag vorsehen. Hausärzteverbände kritisieren die drohende Mehrbelastung der Praxen.

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Die beschlossenen Maßnahmen könnten die Beitragssätze für 2027 stabilisieren, so Experten der GKV-Finanzkommission. Für 2029 und 2030 seien jedoch voraussichtlich weitere Reformschritte nötig.

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