KRITIS-Gesetz, Betreiber

KRITIS-Gesetz: Betreiber müssen Schutzkonzepte bis Mai 2027 vorlegen

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 04:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Dobrindt plant neue Schutzkonzepte für kritische Netze, während Betreiber bis 2027 umfassende Risiken bewerten und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen.

Zehn-Milliarden-Pakt soll kritische Infrastruktur besser schützen
Betoneingang eines modernen unterirdischen Schutzraums oder Tunnelsystems in einer minimalistischen Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Die Sicherung kritischer Infrastrukturen und die Modernisierung des Bevölkerungsschutzes stehen vor einer umfassenden Neuausrichtung. Bundesinnenminister Dobrindt hat dazu einen Zehn-Milliarden-Euro-Pakt angekündigt, der die kommunale Ausstattung und Koordination grundlegend verbessern soll. Parallel dazu erzwingen europäische Richtlinien und technologische Bedrohungslagen neue Schutzkonzepte für Betreiber von Energie- und Versorgungsnetzen.

Strategiewechsel im Bevölkerungsschutz und Sanierungsstau

Der angekündigte Zehn-Milliarden-Euro-Pakt des Bundesinnenministeriums setzt einen klaren Fokus auf technische Ausstattung, Ausbildung und eine engere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Dabei bricht das Ministerium mit Strategien der vergangenen Jahrzehnte: Das Bunkerkonzept aus den 1980er-Jahren wird als überholt eingestuft.

Anstelle neuer Bunkerbauten ist eine digitale Datenbank für Schutzräume wie Tiefgaragen oder Tunnel geplant, die über die Nina-Warn-App zugänglich gemacht werden soll.

Für die Umsetzung stellt der Bund Mittel zur Digitalisierung bereit, wobei der genaue Zeitplan für die Datenbank noch offen ist. Zudem findet eine Umstrukturierung bei mobilen Versorgungseinheiten statt: Die bisherigen mobilen Betreuungsmodule 5000 sollen in zehn Einheiten vom Typ Modul 500 überführt werden.

Bundesinnenminister Dobrindt wies darauf hin, dass im Jahr 2027 so viel Geld zur Verfügung stehe wie in der gesamten vorangegangenen Wahlperiode. Landkreistag-Präsident Brötel kritisierte jedoch die Verhältnismäßigkeit der Mittel: Während für den Zivilschutz bis 2029 rund 10 Milliarden Euro vorgesehen seien, liege das Budget für die militärische Verteidigung bei über 500 Milliarden Euro.

Neue Anforderungen durch das KRITIS-Dachgesetz

Ein zentraler Pfeiler der neuen Sicherheitsarchitektur ist das KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der EU-CER-Richtlinie. Bis zum 17. Mai 2027 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit, Transport und Telekommunikation umfassende Schutzkonzepte vorlegen.

Der gesetzlich geforderte „All-Gefahren-Ansatz“ stellt Naturkatastrophen, Sabotage, Terrorismus und Cyberangriffe gleichrangig nebeneinander. Zu den Pflichten gehören Risikoanalysen, Meldesysteme und regelmäßige Audits.

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Richtlinie grundsätzlich, mahnte jedoch durch seinen Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing praxistaugliche Fristen und eine gesicherte Refinanzierung an. Kritisiert wurde unter anderem eine mögliche Doppelstruktur mit der NIS2-Richtlinie sowie die Ausweitung der Pflichten auf die Siedlungsabfallentsorgung.

Drohnenabwehr als neue Herausforderung für Netzbetreiber

Im Bereich der physischen Sicherheit gewinnt die Drohnenabwehr an Bedeutung. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte die Entwicklung eines Drohnenschutzschildes an. Bislang lag diese Aufgabe bei der Polizei sowie seit dem Frühjahr 2026 bei der Bundeswehr. Das Ministerium prüft nun, KRITIS-Betreibern wie Kraftwerken oder Wasserwerken die Drohnenabwehr im Wege der Beleihung selbst zu erlauben.

Dringlichkeit erhält dieses Thema durch Praxiserfahrungen der Wirtschaft. Tennet-Managerin Günther verwies darauf, dass das Netz des Unternehmens 15.000 Kilometer und 134 Umspannwerke umfasse, die 25 Millionen Haushalte und Unternehmen versorgen. Sie berichtete, dass es keinen Tag ohne sicherheitsrelevanten Vorfall gebe und forderte die Drohnenabwehr als Ultima Ratio für Betreiber.

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Auch Amprion-Chef Müller und Vertreter von Fraport sehen die staatliche Ebene in der Pflicht, während Eon-Chef Birnbaum einen geplanten Resilienzfonds hervorhob und bestehende Transparenzpflichten als teilweise zu weitgehend kritisierte. Der BDEW fordert zudem einen staatlichen Fördertopf für die Umsetzung dieser Maßnahmen.

Marktentwicklung und investive Maßnahmen

Der Bedarf an Sicherheitstechnik spiegelt sich in Marktdaten wider. Laut dem ZVEI-Fachverband Sicherheit wuchs der Markt für elektronische Sicherheitstechnik im Jahr 2025 um 3,9 Prozent auf ein Volumen von 5,74 Milliarden Euro. Besonders stark legten die Bereiche Video- und Zutrittskontrolle mit einem Plus von 6,1 Prozent zu.

Auf lokaler Ebene schlagen sich diese Anforderungen in konkreten Bau- und Sanierungsprojekten nieder. So wurden für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach im September 2026 Planungsleistungen vergeben.

Im Zollernalbkreis ist für die Philipp-Matthäus-Hahn-Schule in Balingen eine energetische Sanierung mit einem Projektabschluss bis Ende 2032 geplant. Auch der Landkreis Donau-Ries investiert in die Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim, wobei unter anderem die technische Ausrüstung modernisiert wird.

Zusätzlich verschärfen ökologische Faktoren die baulichen Anforderungen. Eine Studie zum Klimawandel aus Österreich deutet darauf hin, dass lokale Starkregenereignisse in ihrer Intensität um 15 bis 20 Prozent zugenommen haben. Ab 2027 soll zudem die Richtlinie OIB 7 die Ökobilanzierung im Bauwesen verankern, gefolgt von einer Pflicht für digitale Gebäudelogbücher ab 2028.

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