Krypto-Besteuerung, Abgeltungsteuer

Krypto-Besteuerung: 25% Abgeltungsteuer ab 2027 geplant

Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Entwurf sieht ab 2027 25 Prozent Steuer auf Kryptogewinne vor. Kabinett und Parlament müssen die Neuregelung noch beraten.

Krypto-Steuer ab 2027: Finanzministerium plant Ende der Haltefrist
Moderne Glasfassade eines Verwaltungsgebäudes bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium bereitet eine grundlegende Neuregelung der Besteuerung von Kryptowerten vor. Einem aktuellen Referentenentwurf zufolge sollen Gewinne aus Veräußerungen von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether ab dem Jahr 2027 unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Damit stünde das Ende der bisherigen Regelung bevor, nach der private Veräußerungsgewinne nach einer Frist von zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmt werden konnten.

Einheitlicher Steuersatz und Ende der Haltefrist

Die Pläne des Ministeriums sehen vor, Kryptowerte künftig mit einer pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu belegen. Diese Neuregelung soll für alle Bestände gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben werden.

Für Anleger würde dies bedeuten, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowerten an die von Aktien und anderen Kapitalanlagen angeglichen wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist dabei die Aufhebung der einjährigen Haltefrist, die bislang für private Veräußerungsgeschäfte maßgeblich war.

Flankierend zur Einführung der Steuer ist ab dem Jahr 2028 ein automatischer Steuerabzug vorgesehen. Dies würde die Abwicklung der Steuerlast für Anleger verändern, da die Abführung direkt über die entsprechenden Plattformen oder Dienstleister erfolgen könnte. Zudem sieht der Entwurf vor, dass eine Verlustverrechnung mit Gewinnen aus Aktiengeschäften ermöglicht wird, was eine weitere Angleichung an klassische Finanzprodukte darstellt.

Erwartete Steuereinnahmen und Freibeträge

Die Bundesregierung rechnet durch die geplante Gesetzesänderung mit spürbaren Mehreinnahmen für den Staatshaushalt. Für das Jahr 2028 werden zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 160 Millionen Euro prognostiziert. Bis zum Jahr 2031 soll dieser Betrag laut den Berechnungen des Finanzministeriums auf rund 350 Millionen Euro ansteigen.

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Für Kleinanleger soll nach den vorliegenden Informationen ein Freibetrag in Höhe von 1000 Euro gelten. Damit blieben Gewinne unterhalb dieser Grenze weiterhin steuerfrei, sofern die Gesamtsumme der Erträge diesen Schwellenwert nicht überschreitet.

Politischer Abstimmungsbedarf und aktueller Status

Trotz der detaillierten Pläne im Referentenentwurf ist die politische Umsetzung noch Gegenstand von Beratungen. Ein Finanzpolitiker der SPD bestätigte zwar, dass Gespräche über die Abschaffung der Haltefrist geführt werden, wies jedoch darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein finaler Gesetzentwurf vorliege.

Insbesondere die Frage nach einem Bestandsschutz für sogenannte Altbestände – also Kryptowerte, die vor dem Stichtag erworben wurden – sei noch ungeklärt.

Aus den Reihen der Union wurden ebenfalls Vorbehalte geäußert. Eine CDU-Politikerin erklärte, dass dem Parlament bisher kein entsprechender Entwurf zur Besteuerung von Kryptowerten vorliege. Sie kündigte an, dass die Bedenken der Branche ernst genommen und im weiteren parlamentarischen Verfahren geprüft würden.

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Der aktuelle Stand der Gesetzgebung spiegelt diese Uneinigkeit teilweise wider: Das Bundeskabinett hatte bereits Anfang September 2026 ein Einkommensteuerreformgesetz für das Jahr 2027 beschlossen, in dem noch keine Änderungen für die Krypto-Besteuerung enthalten waren.

In diesem Beschluss wurde die einjährige Haltefrist für private Kryptogewinne sowie die bestehende Freigrenze von 1000 Euro zunächst beibehalten. Die nun bekannt gewordenen Pläne aus dem Finanzministerium deuten jedoch darauf hin, dass das Thema im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses erneut auf die Agenda gesetzt wird.

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