Krypto-Besteuerung: 25% Abgeltungsteuer ab Januar 2027 geplant
Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 04:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Bundesfinanzministerium strebt eine grundlegende Reform der Besteuerung digitaler Vermögenswerte an. Wie aus einem Referentenentwurf hervorgeht, sollen Gewinne aus KryptowĂ€hrungen wie Bitcoin und Ether kĂŒnftig mit einer pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden.
Diese Regelung soll unabhÀngig von der bisherigen Haltedauer gelten und zielt darauf ab, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten an die von Aktien und Anleihen anzugleichen.
Einheitliche Besteuerung unabhÀngig von der Haltedauer
Bisher sind Gewinne aus dem Verkauf von KryptowÀhrungen in Deutschland nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Dieser Status soll nach den PlÀnen der Bundesregierung beendet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die neue Steuerpflicht fĂŒr alle BestĂ€nde gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. FĂŒr diese BestĂ€nde entfĂ€llt die Steuerbefreiung nach zwölf Monaten; stattdessen greift der pauschale Steuersatz von 25 Prozent.
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ZusĂ€tzlich zur EinfĂŒhrung des Steuersatzes sieht das Ministerium einen Freibetrag in Höhe von 1000 Euro vor. Damit wĂŒrde die bisherige Freigrenze durch einen festen Freibetrag ersetzt.
Eine wesentliche Neuerung fĂŒr Anleger stellt zudem die geplante Möglichkeit dar, Verluste aus KryptogeschĂ€ften mit Gewinnen aus AktienverkĂ€ufen zu verrechnen. Dies war unter der aktuellen Gesetzgebung im Rahmen der privaten VerĂ€uĂerungsgeschĂ€fte nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht möglich.
Zeitplan und fiskalische Auswirkungen
Der gesetzliche Rahmen fĂŒr die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf sieht jedoch eine Ăbergangsphase fĂŒr die technische Umsetzung vor: Der automatische Steuerabzug durch inlĂ€ndische Plattformen und Banken ist erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelung signifikante Mehreinnahmen fĂŒr den Staatshaushalt. FĂŒr das Jahr 2028 werden zusĂ€tzliche Einnahmen in Höhe von 160 Mio. Euro prognostiziert. Bis zum Jahr 2031 sollen die jĂ€hrlichen Steuereinnahmen aus diesem Bereich auf schĂ€tzungsweise 350 Mio. Euro ansteigen. In frĂŒheren Planungsunterlagen wurde dieser Betrag von 350 Mio. Euro bereits als Zielmarke fĂŒr die erwarteten Gesamteinnahmen genannt.
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Politischer Abstimmungsprozess und offene Fragen
Obwohl der Referentenentwurf bereits Mitte August vorlag, ist die politische Umsetzung innerhalb der Koalition noch Gegenstand von Beratungen. Der SPD-Finanzpolitiker Philipp Rottwilm bestĂ€tigte zwar die laufenden Diskussionen ĂŒber eine Abschaffung der Haltefrist, wies jedoch darauf hin, dass ein final abgestimmter Gesetzentwurf noch ausstehe.
Insbesondere die Frage eines Bestandsschutzes fĂŒr Kryptowerte, die vor dem Stichtag erworben wurden, bleibt in den politischen GesprĂ€chen ein zentraler Punkt.
Dass die Einigung innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen ist, verdeutlichte auch der Kabinettsbeschluss zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 Anfang September. In diesem Beschluss fehlten die Ănderungen zur Krypto-Besteuerung noch vollstĂ€ndig, und die bisherige einjĂ€hrige Haltefrist blieb unangetastet.
Bereits im Mai 2026 hatte der Bundestag einen Antrag der GrĂŒnen zur Abschaffung der Haltefrist abgelehnt, wobei unter anderem die SPD und die Union gegen das Vorhaben stimmten. WĂ€hrend fĂŒr KryptowĂ€hrungen nun die Angleichung an KapitalertrĂ€ge forciert wird, betonte Philipp Rottwilm, dass Edelmetalle wie Gold ihre steuerliche Sonderbehandlung â und damit die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltezeit â behalten sollen.
