Krypto-Steuertransparenz, Finanzämter

Krypto-Steuertransparenz: Finanzämter tauschen ab 2027 automatisch Daten aus

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Gesetz schafft die Grundlage für den geplanten Austausch von Krypto-Steuerdaten ab September 2027; deutsche Besteuerungsregeln bleiben unverändert.

Bundestag billigt OECD-Rahmen für internationalen Krypto-Datenaustausch
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei Sonnenuntergang als Symbol für Transparenz und staatliche Regulierung. Illustration mit AI erstellt.

Mit der Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes zum internationalen Rahmenwerk für Krypto-Transaktionen hat das deutsche Parlament eine wesentliche Weiche für die globale Steuertransparenz im Krypto-Sektor gestellt.

Der Bundestag stimmte am 8. Oktober 2026 in zweiter und dritter Lesung für das Gesetz zum Datenaustausch im Rahmen des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD (BT-Drucksache 21/7195).

Eine breite parlamentarische Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke trug das Gesetzesvorhaben mit, während die AfD dagegen votierte. Deutschland hatte die zugrunde liegende Vereinbarung bereits im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet.

Gleichzeitig verabschiedete das Parlament zwei flankierende Gesetzesvorhaben: Regelungen zum Austausch von Daten über Plattform-Einkünfte (BT-Drucksache 21/7193) sowie die Erweiterung des automatischen Finanzkontenaustauschs (BT-Drucksache 21/7194).

Letzteres bindet nun auch digitale Finanzprodukte, Krypto-Derivate und Beteiligungen an Krypto-Investmentunternehmen in bestehende Meldesysteme ein. Vor der Ausfertigung und Verkündung muss sich der Bundesrat nochmals mit dem Gesetz befassen.

Zeitplan und Umfang der künftigen Datenübermittlung

Der automatisierte Informationsaustausch mit den teilnehmenden Drittstaaten soll im September 2027 starten. Dieser erste Austausch bezieht sich rückwirkend auf die Daten des Kalenderjahres 2026 und wird anschließend in einem jährlichen Rhythmus fortgeführt. Für das tatsächliche Greifen der Mechanismen sind zweiseitige Notifikationen sowie eine wirksame bilaterale Austauschbeziehung zwischen den jeweiligen Staaten zwingende Voraussetzung.

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Übermittelt werden detaillierte Datensätze der Steuerpflichtigen. Dazu zählen neben Nutzername, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum auch genaue Transaktionsprofile je Kryptowert: Bruttotransaktionsbeträge, übertragene Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen. Das System erfasst zudem Übertragungen auf Wallet-Adressen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen.

Pflichten für Anbieter und Pflichten zur Selbstauskunft

Unmittelbare neue Meldepflichten für Krypto-Anleger oder Krypto-Dienstleister entstehen durch das Zustimmungsgesetz laut Berichten nicht. Dienstleister unterliegen bereits den Meldevorgaben des deutschen Kryptomärkte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG), das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Deren erste Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.

Handlungsbedarf besteht jedoch bei Kundenbeziehungen: Bestandskunden, deren Geschäftsbeziehung vor dem Jahresende 2025 begründet wurde, müssen ihren Anbietern bis zum 1. Januar 2027 eine steuerliche Selbstauskunft vorlegen. Wird diese Auskunft verweigert, drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Kontosperren und Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro, worauf Rechtsexperten hinweisen.

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Internationale Reichweite und nationale Steuerpraxis

Im Entwurf des Abkommens sind 55 Staaten und Gebiete als Unterzeichner aufgeführt, von denen 46 Jurisdiktionen den Start des Informationsaustauschs ab 2027 anvisieren. Die Staatengemeinschaft verpflichtet sich dabei parallel zur Einführung aktualisierter Richtlinien des Common Reporting Standard (CRS).

Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem europäische Staaten, Großbritannien, Japan, Singapur, Kanada, Südkorea sowie mehrere Offshore-Finanzzentren. Die USA sind hingegen nicht Teil des anfänglichen CARF-Netzwerks. Sie haben einen Beginn erst ab 2029 in Aussicht gestellt; für dortige Plattformen bleibt vorerst der Standard FATCA maßgeblich.

An den geltenden deutschen Besteuerungsregeln für private Anleger ändert der Beschluss vorerst nichts. Private Veräußerungsgeschäfte bleiben bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei; für Verkäufe innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr für private Veräußerungsgeschäfte insgesamt.

Vorstöße zur Abschaffung dieser einjährigen Spekulationsfrist durch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fanden im Bundestag keine Mehrheit. Pläne für künftige Reformen bleiben dennoch präsent: Das Bundeskabinett soll sich am 14. Oktober 2026 mit einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums befassen, der eine Streichung der Haltefrist für Krypto-Käufe ab 2027 und eine steuerliche Gleichstellung mit Aktien vorsieht.

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