Krypto-Verkauf, Ersatzbemessung

Krypto-Verkauf: Ersatzbemessung kann 5.275 statt 527,50 Euro abziehen

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein BMF-Entwurf sieht 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf Kryptogewinne vor; eine pauschale Ersatzbemessung sorgt für Kritik.

Kryptowährungen: BMF plant neue Steuerregeln ab 2027
Moderne Glas- und Betonfassade eines Bürogebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereitet einen grundlegenden Systemwechsel bei der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Nach einem am 30.09.2026 vorgelegten Referentenentwurf soll für nach dem 31.12.2026 erworbene oder zugegangene Tauschkryptowerte wie Bitcoin und Ether die bisherige einjährige Haltefrist vollständig entfallen.

Stattdessen sollen entsprechende Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst werden. Vorgesehen ist ein pauschaler Steuersatz von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag anstelle der bisherigen Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Stichtagsregelung und Zeitplan für den Steuerabzug

Der Gesetzesstart ist für den 01.01.2027 anvisiert. Für sogenannte Altbestände, die bis zum 31.12.2026 erworben wurden, soll grundsätzlich die bisherige Rechtslage nach den §§ 22 und 23 EStG fortgelten. Damit blieben diese Bestände nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr weiterhin steuerfrei.

Zuflüsse aus Lending, passivem Staking oder der Transaktionsverarbeitung nach dem Stichtag gelten laut Entwurf hingegen als neu und fallen unter die künftige Regelung. Betroffen sein sollen zudem Zertifikate, die ausschließlich einen Auslieferungsanspruch auf Tauschkryptowerte verbriefen.

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Für das Übergangsjahr 2027 müssen Steuerpflichtige ihre Gewinne und Verluste noch eigenständig ermitteln und in der Steuererklärung angeben. Erst ab dem 01.01.2028 soll der automatische Steuerabzug über inländische Kryptodienstleister greifen.

Bankenverbände halten diesen Zeitplan jedoch für kaum realisierbar und nannten den 01.01.2029 als frühestmöglichen Starttermin. Bei voller Jahreswirkung rechnet das BMF mit Mehreinnahmen von rund 350 Mio. Euro, wovon nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer etwa 70 % auf den Quellensteuerabzug entfallen.

Neben Kryptowerten sieht der Entwurf vor, den steuerneutralen Tausch börsennotierter Aktien voraussichtlich ab dem 01.01.2027 einzuschränken. Während Banken Aktienandienungen bei Zertifikaten und Anleihen bis zum 31.12.2026 steuerneutral behandeln dürfen, sollen diese Vorgänge ab 2027 grundsätzlich steuerpflichtig werden.

Umstrittene Ersatzbemessungsgrundlage bei fehlenden Anschaffungsdaten

Auf besondere Kritik stößt die geplante Regelung zur Ersatzbemessung. Können Dienstleister beim Steuerabzug nicht auf verwertbare Kaufdaten zurückgreifen und fehlen belastbare Kundenangaben, soll der Abzug pauschal auf 50 % des Verkaufserlöses bemessen werden. In einem solchen Fall gilt der Bestand als nach dem 31.12.2026 angeschafft, wobei Korrekturen voraussichtlich erst nachträglich über das Veranlagungsverfahren möglich sind.

Berechnungen verdeutlichen die finanziellen Folgen: Bei einem Kaufpreis von 38.000 Euro und einem Verkaufserlös von 40.000 Euro beläuft sich der Gewinn auf 2.000 Euro. Während regulär 527,50 Euro Steuer fielen, würde der Abzug über die Ersatzbemessung 5.275 Euro betragen – das Zehnfache der eigentlichen Zahllast.

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Zum Vergleich: Bei einem regulären Gewinn von 500 Euro nach 18 Monaten Haltezeit entstünden bei ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag ohne Kirchensteuer 131,88 Euro Steuer. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler warnte davor, dass die 50-Prozent-Regel insbesondere Selbstverwahrer sowie Anleger mit unvollständigen Transaktionshistorien treffe und faktisch auch Altbestände belasten könne.

Parlamentarischer Rahmen und internationale Transparenz

Der Entwurf des Ministeriums ist noch nicht verabschiedet; eine Kabinettsbefassung war für den 14.10.2026 vorgesehen. Unterdessen lehnte der Bundestag laut einem Bericht vom 08.10.2026 einen alternativen Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist mit 445 Nein-Stimmen zu 132 Ja-Stimmen ab. Dieser Vorstoß saw eine Besteuerung von Käufen nach dem 31.12.2025 mit dem persönlichen Tarif vor.

Gleichzeitig beschloss das Parlament am 08.10.2026 das Vertragsgesetz zum internationalen Rahmenwerk CARF-MCAA. Damit wird der automatische Austausch von Steuerdaten über Transaktionen mit Kryptowerten geregelt. Vorgesehen ist eine jährliche Übermittlung ab September 2027 für Daten des Kalenderjahres 2026. Staaten wie die Schweiz, Singapur und Kanada werden ab 2028 einbezogen, die USA folgen ab 2029.

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