Kryptobesteuerung: Neue 25-Prozent-Steuer ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzpolitischen Weichenstellungen für das Jahr 2027 zeichnen sich durch ein Spannungsfeld zwischen Rekordinvestitionen, einer steigenden Schuldenlast und einer grundlegenden Neuausrichtung der Besteuerung digitaler Vermögenswerte aus.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) legte Anfang September 2026 den Entwurf für den Bundeshaushalt vor, der neben massiven Ausgabensteigerungen in den Bereichen Verteidigung und Infrastruktur auch eine steuerliche Gleichstellung von Kryptowerten mit klassischen Kapitalanlagen vorsieht.
Kennzahlen des Bundeshaushalts 2027
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 sieht einen Gesamtaufwand von 555,4 Milliarden Euro vor. Dies entspricht einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Vorjahr, in dem die Ausgaben bei 524,5 Milliarden Euro lagen. Zur Finanzierung dieser Ausgaben plant die Bundesregierung eine Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt von 118,7 Milliarden Euro. Die gesamte Neuverschuldung soll sich demnach auf 203,7 Milliarden Euro belaufen.
Ein wesentlicher Faktor der langfristigen Finanzplanung sind die Zinsausgaben. Diese werden für das Jahr 2027 auf 41,9 Milliarden Euro taxiert. Prognosen des Bundesfinanzministeriums zufolge könnten diese Verpflichtungen bis zum Jahr 2030 auf 80,7 Milliarden Euro ansteigen. Die Opposition kritisierte die vorliegenden Planungen in Berichten aus dem September 2026 als Ausdruck eines unverhältnismäßigen Schuldenkurses.
Schwerpunkte bei Investitionen und Verteidigung
Trotz der angespannten Haushaltslage sieht der Entwurf Investitionen in Höhe von insgesamt 118 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 17,7 Milliarden Euro auf die Modernisierung von Schienen, Brücken und Straßen. Für Projekte im Bereich der Digitalisierung sind 9 Milliarden Euro reserviert. Ein markanter Zuwachs zeigt sich im Bereich der Forschung, deren Mittel im Vergleich zu 2026 um 60 Prozent steigen sollen.
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Der Verteidigungsetat erreicht mit geplanten 139,6 Milliarden Euro den höchsten Stand seit dem Ende des Kalten Krieges. Innerhalb des regulären Haushalts ist für die Verteidigung ein Posten von 109,7 Milliarden Euro vorgesehen, was einem Zuwachs von 27,1 Milliarden Euro entspricht. Demgegenüber steht der Sozialetat, der mit 201,5 Milliarden Euro den größten Einzelposten im Haushalt 2027 bildet.
Neuregelung der Kryptobesteuerung ab 2027
Parallel zur Haushaltsplanung sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums eine weitreichende Reform der Besteuerung von Kryptowerten vor. Kern der Pläne ist die Abschaffung des bisherigen Sonderstatus.
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether sollen künftig unabhängig von der Haltedauer mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt werden.
Damit entfällt die bisherige Regelung, nach der Gewinne nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei blieben. Für Verkäufe innerhalb eines Jahres galt bislang der persönliche Einkommensteuertarif von bis zu 45 Prozent, sofern die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wurde.
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Die Neuregelung soll für alle Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 erworben werden. Für Altbestände, die vor diesem Stichtag angeschafft wurden, ist ein Bestandsschutz vorgesehen; sie behalten ihre ursprüngliche Haltefrist.
Details zur Umsetzung und wirtschaftliche Erwartungen
Die steuerliche Reform umfasst auch Erträge aus Lending und Staking, die künftig wie klassische Kapitalerträge behandelt werden sollen. Anleger erhalten im Gegenzug die Möglichkeit, Verluste aus Kryptogeschäften mit Aktiengewinnen zu verrechnen.
Zudem findet der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person künftig auch auf Kryptowerte Anwendung. Während die neuen Steuersätze bereits zum 1. Januar 2027 greifen sollen, ist der automatische Steuerabzug durch Anbieter – analog zum Verfahren bei Aktien – erst ab dem 1. Januar 2028 geplant.
Die Reform zielt laut Entwurf nicht auf alle digitalen Assets ab: NFTs, bestimmte Stablecoins und Security Tokens sind von der neuen Regelung ausdrücklich ausgenommen. Das Finanzministerium erwartet durch die Umstellung Mehreinnahmen. Für das Jahr 2028 wird mit einem Steueraufkommen von 160 Millionen Euro gerechnet, wovon 75 Millionen Euro auf den Bund entfallen. Bis zum Jahr 2031 könnten die Einnahmen auf jährlich 350 Millionen Euro steigen.
Gegen die Pläne formiert sich bereits Widerstand. Eine Petition des Bitcoin Bundesverbandes und weiterer Organisationen zur Beibehaltung der Haltefrist erreichte innerhalb eines Tages das Quorum von 30.000 Unterschriften und verzeichnete zuletzt über 38.000 Unterstützer. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Frühkoordinierung zwischen den Ministerien, weshalb noch Änderungen am finalen Gesetzestext möglich sind.
