Kryptosteuer: 25-Prozent-Pauschalabgabe ersetzt einjährige Haltefrist
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU-Richtlinie DAC8 zwingt Anbieter wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase zur systematischen Weitergabe von Transaktionsdetails. Anleger hinterlegen bei diesen Plattformen ihre Steuer-ID – wer das versäumt, dem drohen nach 60 bis 90 Tagen Kontosperrungen.
Die gesammelten Daten des Jahres 2026 müssen die Plattformen bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Bei falschen oder fehlenden Angaben in der Selbstauskunft verhängt der Gesetzgeber Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Finanzämter haben für die Prüfung solcher Fälle einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
Haltefrist fällt: 25 Prozent Steuer auf Krypto-Gewinne
Finanzminister Klingbeil kündigte eine grundlegende Reform an: Die bisherige einjährige Haltefrist, nach der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei bleiben konnten, soll wegfallen. Künftig werden Krypto-Gewinne unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 25 Prozent besteuert – ähnlich der Kapitalertragsteuer.
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Deutschland orientiert sich damit an Österreich, wo die Haltefrist bereits 2022 gestrichen wurde. Mitte Juli 2026 legte die Bundesregierung zudem einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vor. Ein Kernpunkt: Steuerhinterziehung soll als Verbrechenstatbestand eingestuft werden, sofern eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen ist. Auch die Selbstanzeige soll in bestimmten Fällen nicht mehr zur Straffreiheit führen.
Die Regierung rechnet ab 2027 mit jährlichen Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro durch die Kryptosteuerreform und die verschärften Sanktionen.
Was bis zur Reform gilt
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, bleiben die alten Regeln bestehen. Gewinne aus Krypto-Verkäufen sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres erzielt werden und die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr überschreiten. Bei Staking-Einkünften liegt die Grenze bei 256 Euro jährlich, gewerbliches Mining unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer.
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Für die Steuererklärung 2025 endet die reguläre Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige am 31. Juli 2026. Bei Versäumnissen fallen Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer an. Steuerberater haben bis Ende Februar 2027 Zeit.
Internationale Regulierung: Stablecoins im Fokus
In den USA feiert das GENIUS-Gesetz zur Regulierung von Stablecoins sein einjähriges Bestehen. Die Aufsichtsbehörde FDIC arbeitet an der detaillierten Ausgestaltung der Regeln, besonders zur Absicherung der Emittenten.
Parallel debattieren die USA über den „Digital Asset Market Clarity Act“, der eine umfassendere Struktur für den Kryptomarkt schaffen soll. In der EU ist die MiCA-Verordnung in Kraft – mit gemischten Reaktionen: Knapp die Hälfte der Marktteilnehmer bewertet die neuen Regeln positiv, andere fürchten negative Auswirkungen auf die Innovationskraft der Branche.
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