Kündigungsschutz: Gerichtsurteile und Koalition verschärfen Regeln
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 16:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Zahl der Arbeitslosen steigt auf 3,007 Millionen – und der Druck auf Arbeitnehmer wächst. Besonders die Industrie baut massiv Stellen ab, monatlich rund 15.000. Zeitgleich verschärfen Gerichtsurteile und politische Vorhaben die Regeln für betriebsbedingte Kündigungen und Abfindungen. Was jetzt für Beschäftigte gilt.
Strengere Hürden bei Schwerbehinderung und Freistellung
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im April: Bewerber müssen eine Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch nicht offenlegen. Fragen danach sind unzulässig, falsche Antworten gelten nicht als arglistige Täuschung. Eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist unwirksam – das betrifft vor allem Trennungen von älteren Mitarbeitern.
Das Bundesarbeitsgericht zog im März nach: Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind rechtswidrig. Arbeitgeber müssen jetzt im Einzelfall begründen, warum sie ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Freistellung haben. Einfach „bis zum Ende freistellen“ geht nicht mehr.
Automobilindustrie baut massiv ab
BMW will rund 5 Prozent seiner 150.000 Stellen streichen, davon etwa 7.500 in Deutschland. Das Unternehmen setzt auf Aufhebungsverträge statt Kündigungen. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, Verhandlungsaufschläge von 20 bis 30 Prozent sind möglich.
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VW plant den Abbau von 50.000 Stellen, Bosch will 22.000 streichen, ZF 14.000. Die Abfindungen variieren stark: Bei Audi in Brüssel flossen in Einzelfällen bis zu 400.000 Euro, bei Mercedes liegen die Spitzenwerte bei rund 300.000 Euro.
Führungskräfte in der Falle
Manager sollten auf Warnsignale einer „schleichenden Kündigung“ achten: Doppelspitzen oder die Beförderung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft können den Kündigungsschutz kosten. Experten raten, Rückkehrklauseln in alte Verträge aufzunehmen oder diese ruhend zu stellen.
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Ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli sorgt zusätzlich für Unruhe: Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab 177.450 Euro soll der Kündigungsschutz gelockert werden. Der IAB-Forscher Enzo Weber warnt, das könne die Aufwärtsmobilität behindern. Betroffen wären rund 0,27 Prozent der Beschäftigten.
Finanzielle Fallstricke nach dem Ausscheiden
Wer vorgezogene Altersrente aus einem Versorgungswerk bezieht, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Mai klar – im verhandelten Fall ging es um 2.640 Euro monatlich.
Bei Urlaubsabgeltungen nach Langzeiterkrankung gilt: Der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Vertragsende ist maßgeblich, krankheitsbedingte Fehlzeiten dürfen die Summe nicht mindern. Das Bundesarbeitsgericht entschied zudem im Mai, dass Tariferhöhungen bei Betriebsrenten nicht rückwirkend für das gesamte Jahr berücksichtigt werden müssen, wenn der Anpassungsstichtag auf den 1. Juli fällt.
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