Kündigungsschutz-Reform, Union

Kündigungsschutz-Reform: Union will Grenze bei 8.450 Euro

30.06.2026 - 18:03:03 | boerse-global.de

Union und SPD ringen um die Gehaltsgrenze für den Kündigungsschutz. Während die Wirtschaft die Reform befürwortet, regt sich in der SPD Widerstand.

Koalitionsstreit um Kündigungsschutz: Zwei Modelle im Vergleich
Kündigungsschutz-Reform - Kündigungsschutz-Reform: Union will Grenze bei 8.450 Euro 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Kern geht es um die Frage: Ab welchem Gehalt soll der Kündigungsschutz entfallen?

Zwei Modelle, eine Zielrichtung

Die Union will den Kündigungsschutz für alle lockern, die mehr als 8.450 Euro brutto im Monat verdienen. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – umgerechnet 101.400 Euro im Jahr. Rund 2,7 Millionen Beschäftigte wären betroffen.

Die SPD zieht eine deutlich höhere Hürde. In der Diskussion stehen Grenzen zwischen 150.000 und 200.000 Euro Jahresgehalt. Das würde nur noch etwa ein Prozent der Vollzeitbeschäftigten treffen.

Ein weiterer Vorschlag: Unternehmen sollen bei Neueinstellungen für vier Jahre geringere Anforderungen an den Kündigungsschutz vereinbaren können. Der CDU-Wirtschaftsrat fordert zudem, dass Topverdiener per Vertrag eine Abfindung statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes wählen können.

Unterstützung von Wirtschaft – Widerstand in der SPD

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Pläne. Auch Ökonomen wie Moritz Schularick und Achim Wambach sprechen sich für eine Lockerung aus. Ihr Argument: Die Dynamik am Arbeitsmarkt brauche mehr Flexibilität.

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Doch innerhalb der SPD formiert sich Widerstand. Abgeordnete des linken Flügels warnen vor Einschnitten. In einem Positionspapier lehnen sie auch mögliche Kürzungen bei Sozialleistungen oder Eingriffe ins Streikrecht ab.

In Fachkreisen wird die Reform teilweise als Verhandlungsmasse gesehen. Möglicherweise geht es um einen Deal: Lockerung beim Kündigungsschutz gegen Entlastungen bei der Einkommensteuer für Besserverdiener.

Stabile Lage, aber Risiken wachsen

Die Debatte läuft vor einem soliden, aber fragileren Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit meldete für Juni 2.936.000 Arbeitslose – eine Quote von 6,2 Prozent. Das sind 15.000 weniger als im Vormonat, aber 22.000 mehr als vor einem Jahr.

Besonders das verarbeitende Gewerbe verliert an Substanz: Monatlich verschwinden dort rund 15.000 Arbeitsplätze.

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Gerichte setzen neue Standards

Parallel zur Politik prägen Urteile den arbeitsrechtlichen Rahmen. Das Bundesarbeitsgericht entschied Anfang April: Massenentlassungsanzeigen müssen zwingend vor der Kündigung und nach der Betriebsratskonsultation erfolgen. Sonst sind die Kündigungen unwirksam.

Bereits im Herbst 2025 stellte der Europäische Gerichtshof klar: Fahrzeiten mit dem Firmenfahrzeug vom Stützpunkt zum Einsatzort sind Arbeitszeit – wenn der Arbeitgeber die Fahrt organisiert und der Arbeitnehmer nicht frei über die Zeit verfügen kann.

Ab Juli: Renten rauf, Tankrabatt weg

Unabhängig von der Kündigungsschutzdebatte ändert sich zum 1. Juli einiges:

  • Die Renten steigen um 4,24 Prozent.
  • Der Pflegemindestlohn klettert auf 16,52 Euro.
  • Das Bürgergeld wird durch eine strengere Grundsicherung abgelöst.
  • Der Tankrabatt läuft aus.
  • Für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten unter 150 Euro Wert fällt künftig eine Zollgebühr von 3 Euro an.
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