Kündigungsschutz: Union und SPD verhandeln über 100.000-Euro-Grenze
01.07.2026 - 01:30:04 | boerse-global.de
000 Euro Bruttojahreseinkommen. Der Koalitionsausschuss am 30. Juni brachte das umstrittene Vorhaben auf die Tagesordnung. Es ist Teil eines größeren Pakets zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.
Einkommensgrenze und Ausnahmen im Detail
Die Pläne sehen vor: Wer mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, könnte seinen Kündigungsschutz verlieren. Der CDU-Wirtschaftsrat schlug Ende Juni eine alternative Grenze vor – die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 8.450 Euro brutto monatlich. Statt des klassischen Kündigungsschutzes fordern Wirtschaftsvertreter vermehrt Abfindungsoptionen. Das soll Trennungsprozesse bei Spitzenverdienern vereinfachen.
Diskutiert werden auch Ausnahmen für kleinere Betriebe und Start-ups. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie junge Firmen in der Gründungsphase könnten von Lockerungen profitieren. Ziel: Die Einstellungsbereitschaft steigern, indem spätere Personalentscheidungen rechtlich erleichtert werden.
Koalition uneins – Gewerkschaften drohen mit Protest
Die Fronten innerhalb der Koalition sind verhärtet. Die Union drängt auf Entlastungen für den Mittelstand, flexiblere Arbeitszeiten und einen schwächeren Kündigungsschutz. Der linke SPD-Flügel zieht rote Linien. Ende Juni forderten linke Abgeordnete stattdessen eine Vermögensabgabe und gerechtere Erbschaftssteuern.
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Die SPD-Führung zeigt sich begrenzt gesprächsbereit. Sie brachte einen vierjährigen Testlauf der neuen Regeln ins Spiel. Beobachter werten die Verhandlungen als Taktik: Die SPD könnte Zugeständnisse beim Kündigungsschutz gegen eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen eintauschen.
Klarer Widerstand kommt von den Gewerkschaften. Verdi-Chef Werneke warnte vor dem Koalitionsgipfel und drohte mit Protesten. Eine Aufweichung der Arbeitnehmerrechte komme nicht in Frage.
BAG verschärft Anforderungen – Politik sucht Auswege
Die Diskussion fällt in eine Zeit, in der die Rechtsprechung die Hürden für Entlassungen zuletzt erhöht hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisierte im Frühjahr 2026 die formalen Anforderungen an Massenentlassungen.
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Ein beschluss vom 19. März sowie Urteile vom 1. April stellten klar: Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige nicht vorher ordnungsgemäß erfolgte. Die Richter betonten die zwingende Reihenfolge – erst Konsultationen, dann Anzeige bei der Arbeitsagentur, dann Kündigung.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund verhandelt die Politik nun über Erleichterungen. Ob sie sich durchsetzen, bleibt offen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Koalition einen Kompromiss findet – oder ob die Verhandlungen platzen.
