Kunststoffsteuer: 550 Euro je Tonne geplant, Anwendung ab Juli 2027
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen die Einführung einer nationalen Steuer auf Kunststoffverpackungen. Ein Gesetzentwurf mit dem Bearbeitungsstand vom 30. September 2026 sieht eine Abgabe in Höhe von 550 Euro je Tonne enthaltenen Kunststoffs vor. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab Juli 2027 angewendet werden.
Laut Regierungskreisen könnte die Neuregelung Endprodukte im Cent-Bereich verteuern: Für einen Joghurtbecher wird ein rechnerischer Aufschlag von 0,28 Cent genannt, für eine 0,5-Liter-PET-Flasche 0,99 Cent und für eine 250-ml-Shampooflasche 1,65 Cent, während Margarine um rund 1 Cent teurer werden könnte. Ob und in welchem Umfang Hersteller und Händler diese Kosten an die Endverbraucher weitergeben, gilt als offen.
Geplante Ausgestaltung und finanzielle Dimensionen
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erfasst Kunststoffverpackungen, Folien, Verschlüsse, Deckel sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent. Die Steuerpflicht entsteht demnach bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr. Privatpersonen sollen bei der Weitergabe steuerfrei bleiben.
Zunächst wären jährlich rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen von der Regelung betroffen. Eine generelle Ausnahme für Mehrwegverpackungen enthält der Entwurf nicht. Verpackungen aus Rezyklaten können zwar auf Antrag ausgenommen werden, allerdings hängt diese Entlastung von einer noch ausstehenden Verordnung ab und steht zum geplanten Start möglicherweise noch nicht zur Verfügung.
Für das Jahr 2027 veranschlagt der Entwurf eine volle Jahreswirkung von 805 Millionen Euro und einen tatsächlichen Zahlungseingang von 670 Millionen Euro. Für 2028 und die Folgejahre werden Bundeseinnahmen von rund 1,485 Milliarden Euro beziehungsweise knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich kalkuliert.
Den wirtschaftlichen Erfüllungsaufwand für die knapp 118.000 betroffenen Unternehmen beziffert der Entwurf auf einmalig 8,8 Millionen Euro sowie jährlich 44,1 Millionen Euro.
Für die staatliche Umsetzung fallen bis 2029 voraussichtlich 283,5 Millionen Euro an. Der Personalbedarf in der Finanzverwaltung wird auf 819 Vollzeitstellen geschätzt, darunter 788 Stellen beim Zoll, 28 beim ITZBund und drei im Bundesfinanzministerium.
Der Gesetzentwurf mit Bearbeitungsstand 30. September 2026 sieht 550 Euro je Tonne enthaltenen Kunststoffs vor, Anwendung ab Juli 2027 — erfasst wären auch Folien, Verschlüsse und Verbundverpackungen mit mehr als 5 Prozent Kunststoffanteil. Für die knapp 118.000 betroffenen Unternehmen kalkuliert der Entwurf einmalig 8,8 Millionen Euro und jährlich 44,1 Millionen Euro Erfüllungsaufwand; acht Verbände schätzen die Bürokratiekosten auf mindestens 600 Millionen Euro jährlich. Unser kostenloser Leitfaden ordnet Betroffenheit, Steuerschuldnerschaft und die geplante Rezyklat-Ausnahme ein. Kostenlosen Steuer-Leitfaden anfordern
Bedenken der Wirtschaftsverbände und Reaktionen
In der Wirtschaft formiert sich deutlicher Widerstand gegen das Vorhaben. Am 2. Oktober 2026 forderten die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und sieben weitere Verbände in einem Eilschreiben den Stopp des geplanten Schnellverfahrens.
Acht Wirtschaftsverbände warnten am 6. Oktober 2026 vor einem Beschluss ohne reguläre Ressortbeteiligung und verlangten eine umfassende Folgenabschätzung. Sie schätzen die jährlichen Bürokratiekosten für Unternehmen auf mindestens 600 Millionen Euro und erwarten einen Bedarf von rund 2.000 zusätzlichen Zollstellen.
Branchenorganisationen wie der VCI, Plastics Europe Deutschland und der IK verweisen zudem auf offene Fragen bei der Steuerschuldnerschaft und befürchten Kontrollprobleme bei Importen. Der Verband Kunststoffland NRW schätzt, dass Verpackungen oder Folien um 50 Prozent teurer werden könnten. Kreislaufexperten bezweifeln zudem eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte den Vorstoß hingegen grundsätzlich, forderte jedoch eine Beschränkung auf Einwegprodukte sowie eine Ausweitung auf alternative Materialien.
Steuerschuldnerschaft und Kontrollprobleme bei Importen gelten im Entwurf als offen — VCI, Plastics Europe Deutschland und IK benennen genau diese Punkte als ungeklärt. Wer als Hersteller oder Importeur ab Juli 2027 liefern will, sollte die eigene Warenstrom-Logik vorher prüfen. Der Leitfaden zeigt in Schritten, an welcher Stelle Herstellung, Verbringen oder Einfuhr die Steuerpflicht auslösen und wie Sie die Rezyklat-Ausnahme vorbereiten, solange die Verordnung noch aussteht. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuerschuldnerschaft sichern
Fiskalischer Hintergrund
Hintergrund der Initiative sind unter anderem europäische Verpflichtungen. Der Bund zahlt derzeit rund 1,4 Milliarden Euro jährlich aus allgemeinen Steuermitteln an die Europäische Union, um den seit 2021 erhobenen EU-Eigenmittelbeitrag von 80 Cent je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle auszugleichen. Flankierend zu den Verpackungsplänen sieht die Koalition ab Juli 2027 auch eine Zuckersteuer vor, die rund 1,2 Milliarden Euro einbringen soll.
