Hamm, Online-AU

LAG Hamm: Online-AU ohne Arztkontakt kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 12:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Gericht wertet ein Attest ohne medizinischen Kontakt als möglichen Vertrauensbruch; eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag bleibt geplant.

LAG Hamm: Online-Krankschreibung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Ein leeres Blatt Papier und ein Füllfederhalter auf einem minimalistischen Schreibtisch in hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Wer sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeglichen Kontakt zu medizinischem Personal über das Internet beschafft, riskiert die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm kann der Erwerb eines Attests, das ausschließlich auf einem ausgefüllten Online-Fragebogen basiert, eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

Das Landesarbeitsgericht Hamm begründete seine Entscheidung damit, dass die Täuschung über einen tatsächlichen Arztbesuch das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig störe. In dem verhandelten Fall sei eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. Arbeitnehmer dürfen demnach nicht vorspiegeln, eine ärztliche Untersuchung habe stattgefunden, wenn das Dokument lediglich automatisiert über eine Online-Eingabemaske generiert wurde.

Nach der geltenden Rechtslage ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich erst dann erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Allerdings berechtigt Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Arbeitgeber dazu, den Nachweis schon früher zu verlangen.

Liegt bei einer entsprechenden Aufforderung kein Nachweis vor, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder eine Kündigung. Zudem besteht für Betriebe die Möglichkeit, zweifelhafte Atteste durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen.

Umfragen belegen Missbrauch bei Krankmeldungen

Die arbeitsgerichtliche Entscheidung fällt in eine Zeit hoher Krankenstände in der deutschen Wirtschaft. Nach Erhebungen der Techniker Krankenkasse waren Beschäftigte in Deutschland zwischen Januar und November 2025 im Schnitt rund 18,6 Tage krankgemeldet. Im gesamten Jahr 2021 hatte dieser Wert noch bei rund 13 Tagen gelegen.

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Gleichzeitig verweisen Untersuchungen auf eine erhebliche Dunkelziffer bei vorgetäuschten Erkrankungen. In einer Yougov-Umfrage gab mehr als jeder vierte Befragte an, schon einmal unter falschen Angaben bei der Arbeit gefehlt zu haben.

Eine Studie der Pronova BKK zeichnet ein noch deutlicheres Bild: Demnach meldeten sich 60 Prozent der Beschäftigten bereits mindestens einmal krank, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten. Sieben Prozent der Befragten räumten ein, dies häufig zu tun.

Kritik an anonymen Angeboten und Streit über Neuregelung

Vor unseriösen Praktiken im Netz wird auch von Verbandsseite gewarnt. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes wies darauf hin, dass bei anonymen Videosprechstunden externer Drittanbieter ein deutlich höheres Missbrauchspotenzial bestehe als im Rahmen einer festen Arzt-Patienten-Beziehung.

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Auf politischer Ebene sorgt der Umgang mit Krankmeldungen derweil für anhaltende Diskussionen. CDU, CSU und SPD hatten sich Anfang Juli 2026 auf die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verständigt.

Ein Gesetzentwurf und ein genauer Starttermin stehen derzeit noch aus. Regierungssprecher Stefan Kornelius stellte klar, dass das Attest ab dem ersten Tag gelten müsse, jedoch nachgereicht werden könne. Während Videosprechstunden weiterhin zulässig bleiben sollen, entfällt die telefonische Krankschreibung künftig.

An den geplanten Verschärfungen gibt es jedoch parteiübergreifend und in der Fachwelt Widerspruch. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußerte Zweifel an einer pauschalen Pflicht zur Vorlage ab Tag eins. Auch Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk bezeichnete die Vorgabe als überflüssig und geringschätzig.

Aus der Ärzteschaft kommt ebenfalls Gegenwind: Hans-Jörg Bittrich, Präsident der Landesärztekammer Thüringen, betonte auf einer Kammerversammlung, dass für die Vorlagepflicht ab dem ersten Tag keine medizinische Notwendigkeit bestehe. Die Maßnahme sorge lediglich für zusätzliche Arztkontakte, ohne einen versorgungsrelevanten Nutzen zu stiften.

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