Landtechnik-Förderung: Bis zu 30% Zuschuss bis 22. Juni
13.06.2026 - 05:02:03 | boerse-global.de
Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zwingen Landwirte zu sorgfältiger Planung.
Regelbesteuerung statt Pauschalierung
Viele Betriebe scheitern mit dem Versuch, Pensionspferde nach den günstigen Durchschnittssätzen des § 24 UStG zu versteuern. Der Bundesfinanzhof machte bereits 2014 klar: Die Haltung von Pensionspferden – auch von Gnadenbrotpferden – unterliegt der Regelbesteuerung.
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Die Begründung der Richter: Diese Tätigkeit dient nicht dem eigentlichen landwirtschaftlichen Betrieb. Damit entfällt nicht nur die Pauschalierung, sondern auch der ermäßigte Steuersatz. Betriebe müssen diese Leistungen mit dem regulären Satz abrechnen.
Vorsteuerabzug: Unionsrecht öffnet Türen
Beim Vorsteuerabzug bietet das Unionsrecht manchmal mehr Spielraum als das nationale Recht. Der BFH entschied bereits 2013, dass sich Unternehmer direkt auf das Unionsrecht berufen können – selbst wenn das zu einer höheren Steuerlast führt.
Konkret ging es um den Erwerb eines Springpferdes für ein Gestüt. Während national ein ermäßigter Satz galt, forderte das Unionsrecht die Regelbesteuerung. Der BFH ließ den Vorsteuerabzug nach dem höheren Satz zu. Für den Unternehmer bedeutete das: volle Vorsteuer aus der Anschaffung.
Baurecht: Ställe im Außenbereich
Auch baurechtlich lauern Fallstricke. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt stoppte 2020 einen Nebenerwerbslandwirt, der einen Stall für drei Pferde auf einer Streuobstwiese errichtete.
Das Gericht sah keinen funktionalen Zusammenhang zwischen Obstbau und Pferdehaltung. Die bloße Beweidung reiche nicht aus, um den Stall als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs zu privilegieren. Die Konsequenz: Baugenehmigungspflicht – im schlimmsten Fall Rückbau.
Pferdemist als Energiequelle
Trotz der rechtlichen Hürden entstehen neue Chancen. Das FeBio-Projekt entwickelte eine Trockenfermentationsanlage, die Biogas aus Pferdemist gewinnt. Technische Optimierungen – etwa reduzierte Wechselzeiten in den Fahrsilofermentern – ermöglichen einen effizienten Betrieb mit geringem Eigenstrombedarf. Experten sehen Potenzial für rund 770 solcher Anlagen in Deutschland.
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Förderung und neue Regeln
Anfang Juni 2026 startete ein Förderaufruf für bodenschonende Landtechnik. Zuschüsse von bis zu 30 Prozent gibt es für Mulchgeräte oder Feldroboter. Interessierte Betriebe können ihre Interessensbekundungen bis zum 22. Juni 2026 bei der Rentenbank einreichen.
Parallel bereitet die Finanzverwaltung Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft vor. Ein Referentenentwurf sieht ein neues Erklärungsverfahren vor, um unbemerkte Organschaften zu verhindern. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2029 in Kraft treten, erste Erklärungen könnten ab Mitte 2028 möglich sein.
