Landwirtschaftliche Betriebshilfe: Steuerbefreiung fĂŒr EinsĂ€tze mit bis zu 3 KrĂ€ften
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat im August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Die parlamentarische Behandlung des Gesetzesvorhabens beginnt in KĂŒrze, wobei die erste Lesung im Bundestag fĂŒr den 8. Oktober 2026 angesetzt ist. Das Gesetzespaket sieht neben allgemeinen steuerrechtlichen Anpassungen auch gezielte Ănderungen fĂŒr die Landwirtschaft sowie weitreichende Digitalisierungsschritte in der Finanzverwaltung vor.
Zinsanpassungen und digitale Steuerbescheide ab 2027
Ein zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs betrifft die Neuregelung der Verzinsung. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von derzeit 1,8 auf 3,6 % pro Jahr angehoben werden. Diese Regelung gilt laut Entwurf explizit fĂŒr VerzinsungszeitrĂ€ume, die nach dem 31. Dezember 2026 liegen.
Parallel dazu treibt der Bund die Digitalisierung der Besteuerungsverfahren voran. GemÀà der geplanten Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO) sollen Steuerbescheide ab dem 1. Januar 2027 elektronisch ĂŒber das ELSTER-Portal ĂŒbermittelt werden. Dieser Vorgang soll automatisch erfolgen, sofern ein aktives Benutzerkonto vorhanden ist.
Spezifische Regelungen fĂŒr Sonderkulturen und Betriebshilfe
FĂŒr landwirtschaftliche Betriebe enthĂ€lt das Jahressteuergesetz 2026 weitreichende Ănderungen in der Bewertung und Umsatzsteuerbehandlung. Ab dem 1. Januar 2029 werden Hopfen- und SpargelflĂ€chen in die Berechnung der Vieheinheiten einbezogen. Dieser Termin ist auf die nĂ€chste Hauptfeststellung festgesetzt.
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Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung fĂŒr die landwirtschaftliche Betriebshilfe rechtsformneutral ausgestaltet werden. Die Befreiung greift demnach bei einem Einsatz von maximal 3 VollarbeitskrĂ€ften, sofern der Inhaber des Betriebs oder ein Familienmitglied ausfĂ€llt.
Kritisch wird in Fachkreisen angemerkt, dass wesentliche Forderungen der Branche, wie die EinfĂŒhrung einer RisikoausgleichsrĂŒcklage oder eine Ănderung des Pauschalierungssatzes, im aktuellen Entwurf nicht enthalten sind.
Forderungskatalog der Agrarministerkonferenz zur Arbeitskraftsicherung
Flankierend zur Gesetzgebung befasste sich die Agrarministerkonferenz (AMK) bei ihrer Herbstsitzung in WĂŒrzburg mit der steuerlichen und personellen Situation der Betriebe. Die Minister forderten den Bund auf, die zulĂ€ssige Dauer fĂŒr kurzfristige BeschĂ€ftigungen auf bis zu 140 Tage auszuweiten. Zudem drĂ€ngt die AMK auf den Abschluss weiterer Vermittlungsabsprachen fĂŒr SaisonarbeitskrĂ€fte mit geeigneten Drittstaaten.
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Bisher bestehen solche Abkommen der Bundesagentur fĂŒr Arbeit unter anderem mit Georgien und der Republik Moldau. ThĂŒringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John verwies in diesem Zusammenhang auf laufende BemĂŒhungen ihres Landes um eine Absprache mit Vietnam und bezeichnete SaisonarbeitskrĂ€fte fĂŒr den Obst- und GemĂŒseanbau als unverzichtbar.
ErgĂ€nzend forderte die AMK den Bund auf, in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe âVerbesserung der Agrarstruktur und des KĂŒstenschutzesâ (GAK) einzusteigen.
Neuausrichtung des DĂŒngerechts und der GAP-Finanzierung
Ein weiterer Schwerpunkt der politischen Debatte ist die Reform des DĂŒngerechts. Die Agrarminister der 16 BundeslĂ€nder stimmten einstimmig fĂŒr ein Regionalisierungsmodell, das den LĂ€ndern die Wahl zwischen drei Varianten lassen soll. Zwei dieser Modelle sehen den Verzicht auf die sogenannten roten Gebiete vor.
Die bayerische Variante setzt auf eine gesamtbetriebliche Obergrenze fĂŒr Stickstoff und Phosphor ohne schlagbezogene Bedarfsermittlung. Ein alternatives Modell sieht flĂ€chendeckend strengere Vorgaben vor, darunter verringerte Stickstoffbedarfswerte fĂŒr Mais und GemĂŒse sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg Stickstoff je Hektar fĂŒr organische DĂŒngemittel.
Baden-WĂŒrttemberg hingegen beabsichtigt, an den roten Gebiete festzuhalten, will jedoch Befreiungen fĂŒr gewĂ€sserschonend wirtschaftende Betriebe ermöglichen.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) erklĂ€rte, dass der Bund das Konzept mit dem Umweltministerium und der EU-Kommission abstimmen werde. Ziel sei es, die rechtlichen Voraussetzungen bis spĂ€testens 2027 zu schaffen, damit die neue DĂŒngeverordnung zur Saison 2028 in Kraft treten kann.
Der Agrarrechtler Prof. JosĂ© MartĂnez gab jedoch zu bedenken, dass ein vollstĂ€ndiger Verzicht auf rote Gebiete gemÀà der EU-Nitratrichtlinie ein umfassendes Aktionsprogramm erfordere.
Hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 forderte die AMK eine verlĂ€ssliche Finanzierung und sprach sich fĂŒr fakultative statt verpflichtende Kappungen der Direktzahlungen aus.
