Lebensmittelsicherheit, Strengere

Lebensmittelsicherheit: Strengere Listerien-Grenzwerte ab Juli gelten

06.07.2026 - 05:19:57 | boerse-global.de

Seit Juli gelten strengere EU-Regeln fĂŒr Listerien in Lebensmitteln. Der Wilke-Prozess in Kassel unterstreicht die verschĂ€rfte Kontrolle der Branche.

Listerien-Grenzwerte verschÀrft: Wilke-Prozess zeigt neue HÀrte
Lebensmittelsicherheit - Eine behandschuhte Hand inspiziert ein verpacktes Lebensmittelprodukt in einer sterilen Lebensmittelverarbeitungsumgebung. 06.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Seit dem 1. Juli gelten strengere Grenzwerte fĂŒr Listerien. Der Prozessauftakt gegen Ex-Manager von Wilke zeigt: Behörden und Justiz nehmen die Branche hĂ€rter in die Mangel.

SchĂ€rfere Regeln fĂŒr Listerien seit Juli

Mit der EU-Verordnung 2024/2895 sind die Bestimmungen fĂŒr Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln verschĂ€rft worden. Besonders Fleischereibetriebe mĂŒssen ihre Eigenkontrollsysteme und Haltbarkeitsangaben anpassen. Die LebensmittelĂŒberwachung betont: Die Betriebe tragen die volle Verantwortung fĂŒr die Sicherheit ihrer Produkte.

Die Dringlichkeit zeigt der Strafprozess vor dem Landgericht Kassel. Seit dem 5. Juli mĂŒssen sich ehemalige Verantwortliche des Herstellers Wilke verantworten. Die Anklage wirft ihnen fahrlĂ€ssige Tötung in elf FĂ€llen sowie Körperverletzung vor. Hintergrund: Mit Listerien kontaminierte Wurstwaren gelangten in den Handel. Ein Urteil wird fĂŒr den 12. August erwartet.

Pflicht zur Hygiene-Unterweisung

Wer direkt mit Lebensmitteln arbeitet, muss zwei Schulungsnachweise erbringen:

  • Erstbelehrung nach § 43 IfSG: Vor Arbeitsbeginn durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt.
  • JĂ€hrliche Folgeunterweisung nach LMHV: Der Arbeitgeber muss sein Personal regelmĂ€ĂŸig schulen.
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Fehlen die Nachweise, droht die sofortige Betriebsschließung. Hinzu kommen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

MĂ€usebefall und RĂŒckrufe: Die Praxis zeigt die Risiken

Ein aktueller Fall aus Bremen macht deutlich, was passiert, wenn die Kontrollen versagen. Am 12. Mai stellte die LebensmittelĂŒberwachung in einem Gastronomiebetrieb in der Waterfront einen erheblichen MĂ€usebefall fest – in der KĂŒche und im Gastraum. Die Behörde stufte alle dort gelagerten Lebensmittel als gesundheitsgefĂ€hrdend ein.

Auch in den vergangenen Tagen hĂ€uften sich RĂŒckrufe. Ein Schinkenhersteller rief Chargen mit Mindesthaltbarkeitsdaten im August 2026 wegen Listerien zurĂŒck. Bei Rohwurstprodukten sorgten EHEC-Erreger fĂŒr RĂŒckrufe. Diese können schwere gesundheitliche SchĂ€den auslösen – bis hin zu Nierenversagen. Experten warnen: Bei Risikogruppen enden Listeriose-Infektionen in etwa 30 Prozent der FĂ€lle tödlich.

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Neue Pflichten: Cybersicherheit und Meldungen fĂŒr Landwirte

Die Anforderungen gehen ĂŒber die Lebensmittelhygiene hinaus. Die NIS2-Richtlinie und das BSIG verpflichten GeschĂ€ftsleitungen zu Schulungen zur Cybersicherheit – mindestens alle drei Jahre. Mitarbeiter mĂŒssen jĂ€hrlich unterwiesen werden. Bei VersĂ€umnissen haftet die GeschĂ€ftsfĂŒhrung persönlich.

FĂŒr Landwirte kommt eine weitere Frist hinzu: Bis zum 14. Juli mĂŒssen sie Nutzungsarten und TierbestĂ€nde fĂŒr das erste Halbjahr 2026 an die TAM-Datenbank melden – sofern bestimmte Schwellenwerte ĂŒberschritten werden. Zudem greifen seit dem 1. Juli neue steuerliche Regelungen fĂŒr pauschalierende Landwirte beim Verkauf von Anlagevermögen.

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