Lehrkräfte-Belastung: GEW Berlin startet App zur Arbeitszeitdokumentation
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bildungsgewerkschaft GEW Berlin hat am 18. August 2026 den Start einer neuen webbasierten Anwendung zur Dokumentation der Arbeitszeit bekannt gegeben. Die App mit dem Namen „LehrZeit!“ soll es Lehrkräften ermöglichen, ihre tatsächlichen Arbeitsstunden systematisch zu erfassen und damit eine Grundlage für rechtliche sowie politische Forderungen gegen die aktuelle Arbeitsbelastung zu schaffen.
Funktionen und Ziele der Anwendung „LehrZeit!“
Die Anwendung steht den Mitgliedern der Gewerkschaft kostenlos zur Verfügung. Nach Angaben der GEW Berlin erfasst die App nicht nur die reine Arbeitszeit, sondern dokumentiert auch spezifische Aufgaben und berechnet automatisch die individuelle Soll-Arbeitszeit. Ein wesentlicher Aspekt der Software ist die Datensicherheit sowie die Möglichkeit, die gesammelten Daten für eine rechtliche Auswertung zu exportieren.
Die Gewerkschaftsvorsitzenden Akgün und Kompio erklärten anlässlich der Einführung, dass die App ein notwendiges Instrument sei, um den tatsächlichen Personalbedarf gegenüber dem Berliner Senat sichtbar zu machen. Sie forderten eine verbindliche Entlastung des Personals und kritisierten den anhaltenden Personalmangel an den Schulen der Hauptstadt. Die erhobenen Daten sollen zudem genutzt werden, um Musterverfahren vorzubereiten und juristische Schritte gegen die Überbelastung einzuleiten.
Hohe Belastung durch unbezahlte Mehrarbeit dokumentiert
Hintergrund der Initiative sind Daten zur Arbeitsbelastung im Berliner Schuldienst. Eine Studie der Universität Göttingen ergab, dass zwei Drittel der Berliner Lehrkräfte unbezahlte Mehrarbeit leisten. Im Durchschnitt fallen pro Vollzeitkraft 2,5 Überstunden pro Woche an.
Wer sich mit dem Thema der systematischen Dokumentation befasst, findet in diesem kostenlosen Ratgeber die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Zeiterfassungspflicht. Gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitszeiterfassung entdecken
Hochgerechnet auf alle Lehrkräfte in Berlin ergibt dies ein Volumen von zirka 2 Mio. Stunden Mehrarbeit pro Jahr, was etwa 100 Stunden pro Lehrkraft entspricht. Besonders kritisch bewertet die Gewerkschaft den Umstand, dass ein Drittel der Lehrkräfte regelmäßig die Grenze der 48-Stunden-Woche überschreitet. Mit der neuen App sollen diese Zahlen nun auf einer breiteren Datenbasis verifiziert und individuell belegbar gemacht werden.
Juristische Auseinandersetzung um die Erfassungspflicht
Zwischen der Gewerkschaft, dem Berliner Senat und Bundesbehörden besteht Uneinigkeit über die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Der Berliner Senat vertritt die Auffassung, dass keine Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit für Lehrkräfte bestehe, und beruft sich dabei auf spezifische EU-Richtlinien beziehungsweise Ausnahmeregelungen.
Demgegenüber steht die Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums. Dieses weist darauf hin, dass sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt, die auch für angestellte Lehrkräfte gelte. Während Berlin bei der staatlichen Einführung zögert, startete Bremen als bisher einziges Bundesland ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung für das Schuljahr 2026/27.
Angesichts der aktuellen Rechtsprechung durch das BAG riskieren viele Arbeitgeber bereits Bußgelder, wenn kein gesetzeskonformes System vorhanden ist. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, welche Fakten bei der Arbeitszeiterfassung heute wirklich ausschlaggebend sind. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Kritik an Bedingungen für Referendare und politische Pläne
Zusätzlich zur allgemeinen Belastungssituation kritisierte die GEW Berlin am 18. August 2026 die Verschärfung der Bedingungen für angehende Lehrkräfte. Die Unterrichtsverpflichtung für die rund 1.200 startenden Referendare wurde von 10 auf 12 Wochenstunden angehoben.
Um langfristige Veränderungen herbeizuführen, plant die Gewerkschaft neben den individuellen Musterverfahren auch eine Machbarkeitsanalyse für eine mögliche Volksgesetzgebung. Ziel sei es, auf diesem Weg verbindliche Entlastungen für das pädagogische Personal gesetzlich zu verankern, sollte der Senat den tatsächlichen Personalbedarf weiterhin nicht anerkennen.
