Lohnabrechnung, EuGH-Urteil

Lohnabrechnung 2026: EuGH-Urteil zwingt Neuberechnung von Fahrtzeiten

23.06.2026 - 00:04:08 | boerse-global.de

Gesetzesänderungen und EuGH-Urteile zwingen Firmen zur Anpassung ihrer Lohnabrechnung. Neue Pauschalen und Arbeitszeitregeln stehen im Fokus.

2026: Neue Regeln für Reisekosten, Pendlerpauschale & Dienstwagen
Lohnabrechnung - Ein Taschenrechner, Belege und ein Stift auf einem Schreibtisch mit einem Kalender, der Juni 2026 zeigt. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Gesetze, EuGH-Urteile und ein neuer Referentenentwurf zwingen Unternehmen, ihre Prozesse bei Reisekosten, Fahrtzeiten und Dienstwagen zu überprüfen.

Verpflegungspauschalen: Das ändert sich bei Tagesreisen

Bei eintägigen Dienstreisen gelten 2026 angepasste steuerfreie Pauschalen. Wer mehr als acht Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend ist, bekommt die neuen Sätze. Bei mehrtägigen Reisen ohne Übernachtung werden die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet.

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Vorsicht bei gestellten Mahlzeiten: Stellt der Arbeitgeber Frühstück, wird ein prozentualer Anteil des 24-Stunden-Satzes einbehalten. Kleine Snacks, Gebäck oder Obst führen dagegen zu keiner Kürzung.

Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer

Seit Januar 2026 gilt ein neuer Satz für den Arbeitsweg: 0,38 Euro pro Kilometer – und das ab dem ersten Kilometer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt bei 1.230 Euro pro Jahr. Umwelt- und Sozialverbände kritisieren die Verteilungswirkung: Geringverdiener ohne Steuerlast profitieren kaum.

Steuerexperten empfehlen stattdessen steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse. Der Arbeitgeber versteuert sie pauschal mit 15 Prozent. Bei 20 Kilometern Arbeitsweg ergibt sich ein monatlicher Nettovorteil von rund 150 Euro. Die Pendlerpauschale kann dann nicht mehr voll genutzt werden – nur Differenzbeträge bleiben absetzbar.

EuGH-Urteil: Sammelfahrten sind Arbeitszeit

Ein wegweisendes Urteil (Az. C-110/24) verschärft die Bewertung von Wegezeiten. Organisiert der Arbeitgeber Sammelfahrten zwischen Treffpunkt und Einsatzort, gilt die Zeit als vollwertige Arbeitszeit. Das hat direkte Folgen für den Mindestlohn, der seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.

Führt unbezahlte Fahrtzeit zu einem effektiven Stundenlohn unter dieser Grenze, entstehen Nachzahlungsansprüche. Branchenexperten beziffern das Risiko bei 90 Minuten täglicher Fahrtzeit auf rund 20 Euro pro Tag. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende. Auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs stieg dynamisch an.

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Elektro-Dienstwagen: Schluss mit Pauschalregelungen

Seit dem 1. Januar entfallen die Pauschalregelungen zur steuerlichen Erstattung von Ladestrom für Elektro-Dienstwagen. Arbeitgeber müssen den tatsächlichen Verbrauch per Zähler nachweisen. Alternativ gilt eine Strompreispauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt.

Große Unternehmen wie Volkswagen verschärften bereits im Frühjahr ihre Richtlinien. Erlaubt ist nur noch Kraftstoff, der im Tankdeckel ausgewiesen ist. Die Zahl der monatlichen Autowäschen wurde begrenzt, die Abrechnung auf digitale Kartenmodelle umgestellt.

Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung mit Haken

Im Juni legte das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform vor. Tarifvertragsparteien sollen künftig eine maximale Wochenarbeitszeit statt einer täglichen Höchstgrenze vereinbaren können. Das ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten, ist aber an strikte Gesundheitsschutzvorgaben und eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung gebunden.

Die korrekte Dokumentation ist auch für die Sozialversicherung essenziell. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg urteilte im Juni: Bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten darf die Rentenversicherung Beiträge schätzen. Im verhandelten Fall führte das zu Nachzahlungen im sechsstelligen Bereich. Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht.

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