Lohnfortzahlung, Reformpaket

Lohnfortzahlung: Reformpaket mit Attestpflicht ab Tag eins

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 18:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt ein Reformpaket mit Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, um die gestiegenen Kosten der Lohnfortzahlung in den Griff zu bekommen.

Bundesregierung reformiert Lohnfortzahlung: Attestpflicht ab Tag eins
Ein moderner Schreibtisch mit Laptop und Finanzunterlagen, der die Diskussion um Arbeitsrecht und Sozialkosten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Debatte um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eskaliert. Angesichts explodierender Kosten und hoher Krankenstände prescht die Bundesregierung mit einem umfassenden Reformpaket vor.

75,5 Milliarden Euro: Die Kosten explodieren

Das deutsche Sozialbudget ist 2025 auf 1.431 Milliarden Euro gestiegen – ein Plus von 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote erreichte damit 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Besonders Arbeitgeber trifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Kosten dafür beliefen sich 2025 auf 75,5 Milliarden Euro (plus 4,9 Prozent). Das Institut der deutschen Wirtschaft hatte bereits gewarnt: Innerhalb von drei Jahren stiegen die Ausgaben um rund 10 Milliarden Euro.

Schon im Herbst 2025 kursierten Vorschläge für einen Karenztag oder eine Begrenzung der sechswöchigen Fortzahlungsdauer. Jetzt zieht die Politik Konsequenzen.

Das Juli-Paket: Attestpflicht ab Tag eins

Im Juli 2026 legte die Bundesregierung das Paket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vor. Die Kernpunkte:

  • Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag – die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit fällt weg
  • Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate bei maximal sechs Verlängerungen
  • Kündigungsschutz: Für Beschäftigte mit Jahreseinkommen über 177.450 Euro ist eine vereinfachte Auflösung gegen Abfindung geplant
  • Arbeitszeit: Ab 2027 steigen die Obergrenzen für steuerfreie Zuschläge an Sonn- und Feiertagen auf 75 Euro Stundenlohn
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Krankenstand: Weniger Atemwegsinfekte, mehr Psyche

Die Daten der Krankenkassen für das erste Halbjahr 2026 zeigen ein gemischtes Bild. Nach der schweren Grippewelle 2025 sanken die Krankschreibungen wegen Atemwegsinfekten deutlich.

In Thüringen verzeichnete die DAK durchschnittlich 2,01 Fehltage wegen Atemwegserkrankungen (2025: 2,6 Tage). Auch Barmer und Techniker Krankenkasse (TK) meldeten rückläufige Zahlen.

Der Gesamtkrankenstand lag bei der TK bei 5,7 Prozent, bei der Barmer bei 6,3 Prozent. Psychische Erkrankungen bleiben dagegen ein massiver Faktor – mit durchschnittlich 31,5 Tagen pro Krankschreibung. Fachleute der Betriebskrankenkassen betonen: Vor allem lange und schwere Verläufe treiben die Kosten.

Gerichte präzisieren die Spielregeln

Parallel zu den politischen Reformen schaffen Gerichte Klarheit. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte eine fristlose Kündigung: Ein Beschäftigter hatte nach abgelehntem Urlaubsantrag mit einer Krankschreibung gedroht. Die Richter werteten dies als schwerwiegende Pflichtverletzung.

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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stellte klar: Eine Teilarbeitsunfähigkeit ist im aktuellen Recht nicht vorgesehen. Wer seine volle Arbeitszeit leistet, gilt nicht als arbeitsunfähig – auch wenn er gesundheitsbedingt keine Nacht- oder Bereitschaftsdienste übernehmen kann.

Für 2027 plant der Gesetzgeber jedoch eine gestufte Teilarbeitsunfähigkeit in 25-Prozent-Schritten.

Bürokratie bleibt Baustelle

Wirtschaftsprüfer und Verbände melden weiterhin Verzögerungen bei der Erstattung von Verdienstausfällen. In einigen Bundesländern wurden Anträge aufgrund hoher Fallzahlen und bürokratischer Hürden erst zu einem geringen Prozentsatz bearbeitet. Das dürfte die Reformdebatte weiter anheizen.

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