Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist am 7. Juni 2026
05.06.2026 - 18:12:13 | boerse-global.de
Juni 2026 umsetzen. Das Bundesfamilienministerium rĂ€umte ein, dass weitere Abstimmungen nötig seien. Eine nationale Umsetzung wird nun erst fĂŒr Anfang 2027 angestrebt. Die Richtlinie aus dem Jahr 2023 soll den Gender-Pay-Gap verkleinern â der lag in Deutschland 2025 bei 16 Prozent, bereinigt bei 6 Prozent.
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Ministerin fordert Nachverhandlungen in BrĂŒssel
Bundesfamilienministerin Karin Prien hĂ€lt die EU-Vorgaben fĂŒr zu bĂŒrokratisch. Sie kĂŒndigte GesprĂ€che mit europĂ€ischen Partnern an, um Ănderungen bei der EU-Kommission zu erwirken. Deutschland sei zwar zur Umsetzung verpflichtet, man strebe aber eine weniger belastende Lösung fĂŒr die Wirtschaft an.
In der Unionsfraktion wird die Kritik noch deutlicher. Die Abgeordneten Andreas Lenz und Anne König fordern eine komplette Aufhebung der Richtlinie. Ihre BegrĂŒndung: Die Vorgaben seien nicht praxistauglich und böten keinen messbaren Mehrwert fĂŒr die Gleichberechtigung. Die SPD wirft der Union dagegen vor, das Vorhaben aktiv zu blockieren.
Klagewelle droht â öffentlicher Dienst betroffen
Trotz der Verzögerung treten bestimmte Regelungen fĂŒr den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen bereits am 8. Juni direkt in Kraft. Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr warnt vor erheblichen juristischen Konsequenzen fĂŒr die Privatwirtschaft. Da die Umsetzungsfrist verstreicht, steige das Risiko einer Klagewelle. Pfarr kritisiert, dass wirtschaftsnahe KrĂ€fte in Beratungsgremien bĂŒrokratiearme VorschlĂ€ge blockiert hĂ€tten.
Die EU-Vorgaben sehen umfassende Auskunftspflichten fĂŒr Arbeitgeber vor. Unternehmen mĂŒssen zudem alle drei Jahre ĂŒber ihre Gehaltsstrukturen berichten. Ziel: Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts durch mehr Transparenz aufdecken und beseitigen.
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AGG-Reform bereits auf dem Weg
UnabhĂ€ngig vom Streit um die Lohntransparenz hat das Bundeskabinett Anfang Mai Ănderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Die Frist zur Geltendmachung von AnsprĂŒchen soll von zwei auf vier Monate verlĂ€ngert werden. Zudem wird der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung auf den Wohnungsmarkt ausgeweitet. Eine unabhĂ€ngige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ebenfalls geplant.
