Lohntransparenz: Neue Auskunftsrechte für Arbeitnehmer seit Juni
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 01:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie ist seit Juni 2026 in Kraft – und das, obwohl Österreich die Vorgaben noch nicht vollständig umgesetzt hat. Arbeitnehmer haben jetzt weitreichende Auskunftsrechte.
Arbeiterkammer und Gleichbehandlungsanwaltschaft betonen: Zentrale Teile der Richtlinie gelten bereits. Beschäftigte können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er ihnen das individuelle Gehalt sowie die Durchschnittsentgelte vergleichbarer Positionen offenlegt – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von zwei Monaten bereitstellen.
Neue Regeln schon im Bewerbungsprozess
Schon vor dem ersten Vorstellungsgespräch ändert sich einiges. Arbeitgeber müssen potenziellen Mitarbeitern das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne nennen. Die früher übliche Frage nach dem bisherigen Gehalt? Ab sofort tabu.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der österreichische Gesetzentwurf sieht Bußgelder von bis zu 60.000 Euro vor. Betroffene können zudem Schadenersatz für bis zu drei Jahre rückwirkend fordern.
Gestaffelte Berichtspflichten für Unternehmen
Die neuen Regelungen unterscheiden nach Unternehmensgröße. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich über den Gender-Pay-Gap berichten. Bei 100 bis 250 Mitarbeitern reicht ein Dreijahresturnus.
Zeigt die Entgeltanalyse eine Differenz von mehr als fünf Prozent zwischen den Geschlechtern, die sich nicht objektiv rechtfertigen lässt, wird es ernst: Dann ist eine formale Entgeltbewertung Pflicht.
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Die Industriellenvereinigung (IV) kritisiert die Vorgaben als bürokratische Belastung. Ihr Argument: Österreich hat eine Kollektivvertragsabdeckung von 98 Prozent. Transparente Systeme seien längst vorhanden. Der Verband warnt vor nationalem „Gold Plating“ und verweist darauf, dass der bereinigte Gender Pay Gap hierzulande unter dem EU-Durchschnitt liegt.
Während Italien, Litauen und die Slowakei die Richtlinie fristgerecht umgesetzt haben, droht Österreich bei weiterer Verzögerung eine Staatshaftung.
Deutschland: Rechtsprechung schafft Klarheit
In Deutschland ist die Rechtslage zur Gehaltsverschwiegenheit bereits gefestigt. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Oktober 2024: Pauschale Klauseln in Arbeitsverträgen, die jede Kommunikation über die Vergütung verbieten, sind unwirksam.
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Bereits 2009 stellte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klar: Über das eigene Gehalt zu sprechen, ist rechtlich geschützt und fällt nicht unter das Betriebsgeheimnis.
Trotzdem gilt eine allgemeine Treuepflicht. Seit April 2019 verschärft das Geschäftsgeheimnisgesetz die Anforderungen. Echte Geschäftsgeheimnisse zu verraten, kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 ermöglicht zudem in Betrieben ab 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch über Gehaltsstrukturen.
Apple gegen OpenAI: Wenn Transparenz in Diebstahl umschlägt
Wie schmal der Grat zwischen Informationsaustausch und Geheimnisdiebstahl ist, zeigt ein aktueller Fall aus den USA. Apple hat am 10. und 11. Juli 2026 Klage gegen OpenAI und zwei ehemalige Führungskräfte eingereicht.
Der Vorwurf: Die Ex-Mitarbeiter sollen nach ihrem Wechsel systematisch vertrauliche Dokumente entwendet haben. Laut Klageschrift nutzte ein ehemaliger Ingenieur eine Sicherheitslücke, um sensible Dateien von Apples Netzwerkspeichern herunterzuladen.
Einem weiteren ehemaligen Vizepräsidenten wird vorgeworfen, Bewerber gezielt nach internen Geheimnissen ausgefragt und vertrauliche Codenamen verwendet zu haben.
Rund 400 ehemalige Apple-Mitarbeiter arbeiten inzwischen bei OpenAI. Apple fordert vor einem kalifornischen Bundesgericht die Unterlassung der Nutzung und die Vernichtung der entwendeten Materialien. OpenAI hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
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