Luftverkehrsteuer: Flüge ab Juli günstiger, Renten um 4,24% höher
14.06.2026 - 07:11:35 | boerse-global.de
Neben einer deutlichen Senkung der Luftverkehrsteuer gibt es mehr Rente – und neue Regeln für Steuerberater.
Fliegen wird billiger, Rente steigt
Ab Juli 2026 sinkt die Luftverkehrsteuer spürbar. Für Kurzstreckenflüge fallen künftig 13,03 Euro an statt bisher 15,53 Euro. Auf der Mittelstrecke zahlen Passagiere 33,01 Euro, bei Langstreckenflügen 59,43 Euro – bisher waren es 70,83 Euro.
Dem Staat entgehen dadurch in diesem Jahr rund 185 Millionen Euro. Bis 2030 steigt dieser Betrag auf jährlich etwa 355 Millionen Euro.
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Parallel dazu steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Ein Rentenpunkt ist dann 42,52 Euro wert statt bisher 40,79 Euro. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Brutto-Plus von rund 77,85 Euro monatlich. Der Grundfreibetrag für 2026 wurde auf 12.348 Euro festgeschrieben.
Datenschützer warnen vor KI-Plänen der Finanzämter
Kritik gibt es am geplanten Jahressteuergesetz 2026. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) mahnt: Finanzbehörden sollen künftig KI-Systeme mit echten Steuerdaten trainieren dürfen – ohne Anonymisierung.
Der BfDI fordert stattdessen den Vorrang nicht-personenbezogener Daten. Außerdem verlangt er technische Schutzmaßnahmen gegen die Speicherung von Klardaten sowie klare Löschregeln.
Das Bundesfinanzministerium will die Verarbeitung ausschließlich auf servergebundenen Systemen der Finanzverwaltung erlauben. Verbände und Interessengruppen konnten bis zum 12. Juni Stellung nehmen.
Ein weiterer Punkt: Die Steuerzinsen für Nachzahlungen und Erstattungen steigen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr.
Strengere Regeln für Steuerberater
Der Bundesrat verschärfte auch das Fremdbesitzverbot im Steuerberatungsgesetz. Ziel ist die Absicherung der beruflichen Unabhängigkeit.
Der Bundesfinanzhof bestätigte derweil die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 5,5 Prozent bei der Rentenbewertung für die Schenkungsteuer.
Trotz der steuerlichen Anpassungen zeigen aktuelle Daten: Die Zahl der Firmeninsolvenzen sank im Mai. Auf dem Arbeitsmarkt gab es im ersten Quartal 2026 jedoch einen leichten Rückgang – die Erwerbstätigenzahl fiel um 160.000 auf 45,64 Millionen Personen. Die Stundenproduktivität stieg leicht.
Neue Pflichten für Unternehmen ab Juni
Unternehmen stehen vor weiteren regulatorischen Änderungen. Ab dem 19. Juni wird eine elektronische Widerrufsfunktion bei Online-Fernabsatzverträgen Pflicht.
Zudem rückt die E-Rechnungspflicht näher: Ab 1. Januar 2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz elektronische Rechnungen ausstellen. Bisher erfüllen nur wenige Unternehmen die Anforderungen vollständig – obwohl ein Großteil seine Prozesse bereits als digitalisiert einstuft.
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Seit Jahresbeginn gelten zudem neue Steuerpauschalen. Die Entfernungspauschale wurde auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer vereinheitlicht. In der Gastronomie sank die Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 Prozent. Und für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze gibt es die Aktivrente: Monatliche Einkünfte bis 2.000 Euro bleiben steuerfrei.
