Madrid, Eigentümergemeinschaft

Madrid: Eigentümergemeinschaft muss Restaurant 49.011,97 Euro zahlen

Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 19:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Berufungsgericht bestätigte den Schadenersatz für zwei Betriebsschließungen; eine Revision beim Tribunal Supremo bleibt möglich.
Rissige Betonfundamente und freiliegende Stützpfeiler im Keller eines historischen Wohngebäudes. Illustration mit AI erstellt.

Die Audiencia Provincial de Madrid hat ein Urteil bestätigt, nach dem eine Wohnungseigentümergemeinschaft einem im selben Gebäude ansässigen Restaurant Schadenersatz in Höhe von 49.011,97 Euro zahlen muss. Das Gericht wies damit die Berufung der Eigentümergemeinschaft gegen die vorangegangene Entscheidung zurück, wie spanische Medien am 8. November 2026 berichteten.

Auslöser für den Rechtsstreit waren erhebliche Beeinträchtigungen des gastronomischen Betriebs durch bauliche Mängel und Sanierungsmaßnahmen an der gemeinschaftlichen Immobilie. Zu den Gründen für die erzwungene Schließung des Lokals gehörten notwendige Arbeiten an der Abwasseranlage des Gebäudes, die infolge von Rissbildungen und einer Bodensenkung erforderlich geworden waren.

Zwei Schließungsphasen führten zu hohen Fixkosten

Die zugesprochene Entschädigung deckt die finanziellen Ausfälle zweier getrennter Schließungszeiträume ab. In einer ersten Phase musste das Restaurant für 47 Tage – also fast sieben Wochen – den Betrieb einstellen, da Arbeiten an der gemeinsamen Abwasseranlage des Hauses durchgeführt wurden.

Eine zweite Schließungsphase erstreckte sich über 32 Tage und war auf Schäden an der Bodenplatte sowie an der Deckenstruktur der Gewerberäume zurückzuführen. In diesem zweiten Fall hatten Leckagen ihren Ursprung zwar in den privaten Installationen einer Wohnung, wirkten sich jedoch unmittelbar auf die gemeinschaftliche Bodenplatte des Gebäudes aus.

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Während der gesamten Ausfallzeiten waren die Restaurantbetreiber gezwungen, die laufenden Betriebskosten ohne jegliche Einnahmen weiterzubedienen. Aus eigenen Ersparnissen finanzierten die Gastronomen unter anderem Posten wie Strom, Miete, Versicherungsbeiträge, Sozialabgaben für das Personal, Dienstleistungen eines Sicherheitsdienstes sowie die Beschaffung von Lebensmitteln und Getränken.

Gericht rügt mangelnde Sorgfalt der Eigentümer

Die Richter der Audiencia Provincial stuften die Entschädigungssumme als angemessen ein. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass das Restaurant seinen Betrieb während der Schließung dauerhaft für eine schnellstmögliche Wiederaufnahme bereitgehalten habe.

Zudem rügte die Kammer die Eigentümergemeinschaft für eine unzureichende Sorgfalt: Angesichts des Alters des Gebäudes hätte die Abwasseranlage frühzeitiger und gewissenhafter überprüft werden müssen, um Folgeschäden zu verhindern.

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Das Urteil der Audiencia Provincial de Madrid markiert jedoch noch nicht zwingend den endgültigen Abschluss des Verfahrens. Der Eigentümergemeinschaft steht gegen die Entscheidung die Möglichkeit offen, Revision beim obersten spanischen Gerichtshof, dem Tribunal Supremo, einzulegen.

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