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Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai

26.05.2026 - 13:14:07 | boerse-global.de

Deutsche Gerichte stÀrken Mitbestimmungsrechte bei internationalen Firmen. Betriebsratswahlen sind auch bei auslÀndischer Zentrale möglich.

Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Malta Air muss Betriebsrat zulassen: BAG-Urteil vom 13. Mai - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das zeigen mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen.

BAG stÀrkt Betriebsratswahl bei auslÀndischen Töchtern

Der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) hat am 13. Mai 2026 ein wegweisendes Urteil gefĂ€llt: Die irische Fluggesellschaft Malta Air, eine Ryanair-Tochter, muss die Wahl eines Betriebsrats am Standort Berlin-Brandenburg zulassen. Kern des Streits: DĂŒrfen BeschĂ€ftigte eines deutschen StĂŒtzpunkts einen Betriebsrat grĂŒnden, wenn die eigentliche Firmenzentrale im Ausland sitzt?

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Das Gericht entschied klar: Ja – sofern vor Ort Vorgesetzte mit Personalverantwortung tĂ€tig sind. Die physische PrĂ€senz von FĂŒhrungskrĂ€ften auf deutschem Boden bleibt der entscheidende Faktor. AuslĂ€ndische Konzerne können sich nicht einfach hinter ihrer auslĂ€ndischen Konzernmutter verstecken, um das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu umgehen.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Ryanair kĂŒndigte an, den Standort BER zu schließen. Ein Paradebeispiel fĂŒr den grundlegenden Konflikt zwischen internationalen GeschĂ€ftsmodellen und deutscher Mitbestimmungskultur.

Grenzen der Mitbestimmung bei App-basierten Diensten

Doch das BAG zog auch klare Grenzen – und zwar fĂŒr die Gig-Economy. Bereits am 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 23/24) erklĂ€rte das Gericht Betriebsratswahlen in sogenannten „Remote Cities" fĂŒr ungĂŒltig. In Liefergebieten ohne lokale FĂŒhrungsstruktur gebe es schlicht keine „selbststĂ€ndige Betriebseinheit" im Sinne des BetrVG.

Die Botschaft ist eindeutig: KĂŒnstliche Intelligenz und App-basierte Steuerung ersetzen keine institutionalisierte Managementstruktur. Anders sieht es in „HUB Cities" aus: Dort, wo Kurierkoordinaten oder Ă€hnliche Aufsichtspersonen arbeiten, bleibt die Betriebsratswahl möglich. FĂŒr eine Betriebseinheit braucht es also den menschlichen Faktor – jemanden, der vor Ort echte Personalentscheidungen trifft.

Zalando einigt sich mit Betriebsrat in Erfurt

Die praktischen Folgen dieser Rechtsprechung zeigen sich aktuell im Logistiksektor. Am 24. Mai 2026 einigte sich der Online-HĂ€ndler Zalando mit dem Betriebsrat seines Logistikzentrums in Erfurt – eine gerichtliche Anhörung wurde damit abgewendet.

Der Zeitplan steht: Bis zum 20. Juni 2026 mĂŒssen sich beide Seiten auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan verstĂ€ndigen. Scheitern die Verhandlungen, tritt am 23. Juni eine Einigungsstelle zusammen. Das Erfurter Zentrum soll im September 2026 schließen. Die Belegschaft schrumpfte bereits von rund 2.700 auf etwa 2.000 Mitarbeiter. Ein LehrstĂŒck dafĂŒr, wie etablierte BetriebsrĂ€te bei großen Umstrukturierungen ihre Rechte nutzen.

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EuGH zÀhlt Reisezeit als Arbeitszeit

Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) verschĂ€rfte die Rahmenbedingungen zusĂ€tzlich. Sein Urteil vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) stellt klar: Fahrten von einem Sammelpunkt zur ArbeitsstĂ€tte und zurĂŒck gelten als Arbeitszeit – fĂŒr Fahrer ebenso wie fĂŒr Beifahrer ohne festen Arbeitsort. Besonders betroffen sind die Bau-, Montage- und Pflegebranche. FĂŒr internationale Firmen mit mobilen Belegschaften in Deutschland steigt damit der bĂŒrokratische Aufwand erheblich.

Biontech im Fokus der Gewerkschaften

Bleibt die Frage: Was kommt als NĂ€chstes? Die Gewerkschaft IG BCE beobachtet derzeit die PlĂ€ne von Biontech genau. Der Impfstoffhersteller will sich auf die Krebsforschung konzentrieren und mehrere Produktionsstandorte verkaufen – darunter Marburg und Idar-Oberstein, aber auch internationale Standorte wie Singapur.

Bis zu 1.860 ArbeitsplÀtze könnten betroffen sein. Der Verkauf soll bis Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Rolle der BetriebsrÀte wird in den kommenden Monaten entscheidend sein. Die Botschaft der deutschen Justiz ist jedenfalls klar: Digitale Steuerung und auslÀndische Konzernzentralen hebeln die Mitbestimmung nicht aus. Entscheidend bleibt: Wer vor Ort das Sagen hat, muss sich auch vor Ort verantworten.

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