Maschinenverordnung, Regeln

Maschinenverordnung: Neue Regeln für Hersteller ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 22:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die neue EU-Maschinenverordnung ab 2027 stellt Hersteller vor Herausforderungen bei Software-Dokumentation und Cybersecurity.

EU-Maschinenverordnung 2027: Neue Pflichten für Hersteller
Moderne Industriehalle mit Roboterarmen und digitalen Steuerungselementen für die Maschinenfertigung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Vorbereitungen auf die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) treten in eine entscheidende Phase ein. Wie aktuelle Branchenberichte verdeutlichen, konkretisiert sich der Handlungsbedarf für Maschinenbauer und Betreiber insbesondere in den Bereichen Software- und Netzwerkdokumentation. Die Verordnung 2023/1230 wird ab dem 20. Januar 2027 verbindlich und löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Experten weisen darauf hin, dass die rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen für die künftige Marktzulassung von Maschinen unerlässlich ist.

Fristen und Anwendungsbereich der neuen Verordnung

Die EU-Maschinenverordnung sieht keine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsmaschinen vor. Eine verbindliche Anwendung der neuen Regeln gilt jedoch für alle Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden. Branchenexperten des Anbieters cigus betonen, dass Unternehmen den Umstellungsaufwand nicht unterschätzen sollten. Um Betrieben eine erste Orientierung zu ermöglichen, wurde ein kostenloser Online-Check bereitgestellt, mit dem Firmen eine erste Einschätzung ihres individuellen Vorbereitungsstandes vornehmen können.

Ein zentraler Aspekt der neuen Regulierung ist die verstärkte Berücksichtigung digitaler Komponenten. So müssen Dokumentationen künftig detaillierte Angaben zu Softwarestrukturen und der Einbindung in Netzwerke enthalten, um den gestiegenen Sicherheitsanforderungen der digitalisierten Industrie gerecht zu werden.

Herausforderungen bei Cybersecurity und Normung

Der Prüfdienstleister TÜV SÜD identifiziert derzeit mehrere kritische Herausforderungen bei der Umsetzung der MVO. Ein wesentlicher Punkt ist die Cybersecurity. Hier befindet sich die relevante Norm EN 50742 aktuell noch im Entwurfsstadium, was die Planungssicherheit für Hersteller erschwert. Auch im Bereich der allgemeinen Risikobeurteilung gibt es Bewegung, da die grundlegende Norm EN 12100 derzeit einer Revision unterzogen wird.

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Zudem definiert die Verordnung erstmals explizit, was unter einer „wesentlichen Änderung“ an Hard- oder Software zu verstehen ist. Solche Modifikationen können dazu führen, dass eine Maschine als neu in Verkehr gebracht gilt und somit das komplette Konformitätsbewertungsverfahren nach aktuellem Recht durchlaufen muss. Für bestimmte Produkte, die in Anhang I der Verordnung gelistet sind, wird zudem die Einbeziehung benannter Stellen verpflichtend.

TÜV SÜD beobachtet in diesem Zusammenhang, dass viele Unternehmen den administrativen und technischen Aufwand der Umstellung unterschätzen. Angesichts von Verzögerungen bei der Veröffentlichung harmonisierter Normen bietet die Prüforganisation bereits jetzt Prüfungen auf Basis der neuen Verordnung an, um Herstellern trotz der lückenhaften Normenlage Sicherheit zu bieten.

Fachliteratur und spezifische Sicherheitsanforderungen

Unterstützung bei der Interpretation der neuen Rechtslage kommt auch aus der Fachliteratur. Für den August 2026 ist die Veröffentlichung der sechsten Auflage des Praxisbuchs „Unfallverhütung durch Sicherheit an Pressen und in Pressereien“ im Verlag Stämpfli Recht angekündigt. Das rund 632 Seiten starke Werk (ISBN 978-3-503-23898-9) widmet sich ausführlich der EU-Maschinenverordnung sowie neuen Normen für die Pressensicherheit.

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Ein Schwerpunkt dieser Fachpublikation liegt auf der Datensicherheit von Steuerungen und den Anforderungen an die Fernwartung. Diese Themenbereiche gewinnen durch die MVO an Bedeutung, da die Integrität von Steuerungssystemen und der Schutz vor unbefugten Zugriffen von außen nun explizit im regulatorischen Rahmen der Maschinensicherheit verankert sind. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass Sicherheitskonzepte künftig über den rein mechanischen Schutz hinausgehen und umfassende IT-Sicherheitsaspekte integrieren müssen.

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