BĂŒrger installieren Hunderttausende «Balkonkraftwerke»
28.12.2025 - 04:30:04 | dpa.de
In Deutschland sind auch 2025 wieder Hunderttausende «Balkonkraftwerke» in Betrieb genommen worden. Der Bundesverband Solarwirtschaft schĂ€tzt, dass es bis zum Jahresende rund 500.000 neue Anlagen sein werden. «Die Gesamtzahl registrierter SteckersolargerĂ€te in Betrieb in Deutschland steigt damit bis Jahresende auf ĂŒber 1,2 Millionen», berichtete der Branchenverband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Bis zum 12. Dezember waren bei der Bundesnetzagentur rund 413.400 SteckersolargerĂ€te - auch bekannt als «Balkonkraftwerke» - neu registriert und in Betrieb genommen worden. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es fast genau so viele, nĂ€mlich rund 413.800. Bis zum Jahresende kommen laut Verband noch weitere An- und Nachmeldungen hinzu. AuĂerdem gebe eine relevante Anzahl von Systemen, die nicht gemeldet wĂŒrden. SteckersolargerĂ€te mĂŒssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Leistung der SteckersolargerÀte nimmt deutlich zu
Auch wenn etwa genau so viele GerĂ€te wie 2024 installiert wurden - deren Power war insgesamt gröĂer: «Die neu installierte Leistung von SteckersolargerĂ€ten nahm hingegen im gleichen Zeitraum um rund 26 Prozent zu, da die SteckersolargerĂ€te im Durchschnitt leistungsfĂ€higer geworden sind», so der Verband.Â
SteckersolargerĂ€te seien eine sinnvolle Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs kostengĂŒnstig selbst zu decken und aktiv die Energiewende mitzugestalten, meint der Solarverband. Die GerĂ€te seien beliebt, weil die KĂ€ufer sie selbst in Betrieb nehmen könnten und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien. «Die Investition in ein SteckersolargerĂ€t amortisiert sich oft schon innerhalb weniger Jahre.»
Mietwohnungen: «Ablehnung ohne BegrĂŒndung nicht mehr zulĂ€ssig»
FĂŒr Miet- und Eigentumswohnungen gilt laut Verbraucherzentrale, dass der Vermieter oder die Eigentumsgemeinschaft zustimmen mĂŒssen. Vermietende oder die EigentĂŒmer-Versammlung dĂŒrfen die Anfrage aber nur ablehnen, wenn die Installation fĂŒr sie unzumutbar wĂ€re. «Eine Ablehnung ohne BegrĂŒndung oder nur aus optischen GrĂŒnden ist nicht mehr zulĂ€ssig», betont die Verbraucherzentrale NRW.
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