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MeinELSTER+ startet 1. Juli: 11,5 Millionen Steuerpflichtige

22.06.2026 - 00:01:13 | boerse-global.de

Finanzverwaltung veröffentlicht neue Regeln zu Betriebsstätten, E-Bilanz und Meldefristen. Steuerberater müssen technische Anpassungen umsetzen.

Steuer-Update Juni 2026: Neue Fristen und E-Bilanz-Version
MeinELSTER+ - Ein moderner Schreibtisch mit Laptop, Finanzdokumenten und Rechner, der die Präzision und Komplexität des Steuerrechts darstellt. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Neben neuen Grundsätzen zum Betriebsstättenbegriff müssen Kanzleien technische Anpassungen bei der E-Bilanz vornehmen. Auch geänderte Meldefristen durch das Neunte Steueränderungsgesetz kommen auf sie zu.

Neuer Betriebsstättenbegriff und E-Bilanz-Version

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 18. Juni ein umfassendes Schreiben zum Betriebsstättenbegriff. Die Neuregelung ist für die internationale Steuerberatung und die Abgrenzung von Besteuerungsrechten zentral. Einen Tag später folgten weitere Details zur steuerlichen Einordnung von Betriebsstätten.

Parallel treibt die Verwaltung die technische Standardisierung voran. Mitte Juni wurde Version 6.10 der E-Bilanz-Taxonomie bereitgestellt. Diese gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen. Für die Betriebsprüfung wurden zudem am 8. Juni neue Merkmale für Betriebsgrößenklassen festgelegt – wirksam ab 1. Januar 2027.

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Neuntes Steueränderungsgesetz bringt Fristverlängerung

Der Bundesrat stimmte am 12. Juni dem Neunten Steueränderungsgesetz zu. Die Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz traten sofort in Kraft. Für die Praxis bedeutet das eine deutliche Entlastung: Die Anzeigefristen wurden von zwei Wochen auf einen Monat verlängert.

Das Gesetz führt zudem neue Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei Share Deals ein. Der neu eingefügte § 1 Abs. 3b GrEStG stellt den Besteuerungsvorrang beim Verpflichtungsgeschäft (Signing) klar. So sollen Mehrfachbelastungen bei zeitlich auseinanderfallenden Transaktionsschritten verhindert werden. Die Steuerschuldnerschaft wird bei Anteilserwerbungen häufiger auf den erwerbenden Gesellschafter übertragen.

MeinELSTER+ startet am 1. Juli

Im Bereich der digitalen Arbeitshilfen steht die Einführung von „MeinELSTER+“ bevor. Ab dem 1. Juli soll damit für rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige eine vereinfachte Steuererklärung möglich sein – primär für ledige Arbeitnehmer und Rentner ohne Nebeneinkünfte. Die Registrierung ist bereits seit Ende März 2026 geöffnet.

In Hessen startet zeitgleich ein Pilotprojekt: Das Finanzamt versendet vorausgefüllte Steuerbescheid-Vorschläge an rund 200.000 Bürger.

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Strengere Regeln für Kassendaten

Für Gastronomiebetriebe und Kanzleien mit Mandanten im Bargeldsektor verschärft sich die Durchsetzung der ERiC-Meldepflicht. Seit Jahresbeginn 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme meldepflichtig. 2026 wird die Einhaltung konsequent überwacht. Neue Geräte müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung über das Elster-Portal gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

E-Rechnung: ZUGFeRD 2.5 und XRechnung 4.0

Auch die Standards für den elektronischen Rechnungsaustausch wurden aktualisiert. Am 10. Juni erschien ZUGFeRD 2.5 mit aktualisierten Codelisten und Vorbereitungen auf das französische B2B-Mandat. Bereits im März wurde XRechnung 4.0 eingeführt, die Sammelrechnungen unterstützt. Seit dem 1. Februar ist die E-Rechnung offiziell als zulässige Belegform anerkannt. Die TSE-Daten müssen in den XML-Datenstrom integriert werden.

Reformpaket zur Steuervereinfachung in Planung

Das Bundesfinanzministerium plant ein umfangreiches Reformpaket zur Steuervereinfachung. Es soll am 1. Juli im Koalitionsausschuss beraten werden. Kernpunkte sind eine Arbeitstagepauschale, die Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschalen bündelt, sowie eine Rentenabzugsteuer. Eine vollständige Umsetzung wird für Jahresbeginn 2027 angestrebt.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) äußerte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 jedoch Mitte Juni Kritik. Sie bemängelt die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch die Finanzverwaltung und fordert klare Rahmenbedingungen.

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