Mercadona-Kündigung nichtig: Gericht ordnet Wiedereinstellung und Gehaltszahlung an
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deMehrere Arbeitsgerichte in Europa haben Kündigungen aufgehoben, die Unternehmen wegen des Überschreitens von maximalen Abwesenheitszeiträumen oder aufgrund des Vorwurfs vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen hatten.
Entsprechende Entscheidungen und Berichte aus Italien, den Niederlanden und Spanien verdeutlichen, dass Arbeitgeber vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses strenge Prüfpflichten erfüllen müssen und ein bloßer Verdacht oder das reine Zählen von Ausfalltagen rechtlich nicht ausreichen.
Italienische Gerichte verurteilen Diskriminierung bei schweren Erkrankungen
In Italien beanstandeten Richter zuletzt die Praxis, Arbeitsverhältnisse schematisch nach Ablauf tariflicher oder gesetzlicher Fristen zu beenden. Das Arbeitsgericht Lucca erklärte die Kündigung einer Schulangestellten für rechtswidrig und diskriminierend, die wegen der Überschreitung maximaler Krankheitstage während einer schweren Krebserkrankung entlassen worden war.
Das Gericht ordnete die sofortige Wiedereinstellung an. In der Urteilsbegründung hieß es, Tage im Zusammenhang mit einer anerkannten Behinderung hätten vom sogenannten „comporto“-Zeitraum ausgenommen werden müssen. Zudem hätte die Schule rechtzeitig über die Überschreitung informieren und zumutbare Anpassungen prüfen müssen.
Einen diskriminierenden Charakter stellte auch das Tribunal Verona in einem Kündigungsfall fest. Das betroffene Unternehmen hatte über Jahre hinweg Hinweise auf den Gesundheitszustand des Mitarbeiters durch betriebsärztliche Überwachungen und Verordnungen des Betriebsarztes vorliegen.
Dennoch führte der Arbeitgeber weder die nötigen Abklärungen durch noch prüfte er alternative organisatorische Lösungen. Martino Braccioforte von der Gewerkschaft Fiom-Cgil Verona betonte dazu, dass ein Arbeitsverhältnis nicht auf die bloße Zählung von Abwesenheitstagen reduziert werden dürfe.
Hohe Hürden bei Vorwürfen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Auch der Einsatz von Detekteien und der Vorwurf des Krankfeiern stehen zunehmend unter gerichtlicher Kontrolle. Der Gerechtshof Den Haag bestätigte am 22. September 2026 eine Entscheidung, nach der das Unternehmen Prijsvrij einem erkrankten Arbeitnehmer nach einer im April 2025 ausgesprochenen Kündigung 50.000 Euro brutto zahlen muss.
Der Arbeitgeber warf dem Beschäftigten vor, Informationen über Laufen und Autofahren zurückgehalten und so seine Belastbarkeit falsch dargestellt zu haben.
Das Gericht sah diese Vorwürfe als unzureichend bewiesen an. Laut Notizen des Betriebsarztes hatte der Arbeitnehmer bereits im Januar offengelegt, viermal pro Woche zu laufen und für einen Marathon zu trainieren.
Prijsvrij wusste dies, besprach es jedoch nicht mit dem Betriebsarzt; auch beim Autofahren hätte der Betriebsarzt eingeschaltet werden müssen. Zudem habe das Unternehmen den Mitarbeiter mit der Androhung einer Lohnaussetzung und dem Einsatz einer Detektei unangemessen unter Druck gesetzt, was das Gericht als ernsthaft vorwerfbar einstufte.
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Während der reine Einkommensverlust über die restliche Vertragslaufzeit bei rund 4.550 Euro brutto lag, scheiterte der Arbeitnehmer mit einer Erhöhung auf 70.000 Euro. Prijsvrij muss zusätzlich 4.421 Euro an Prozesskosten für das Berufungsverfahren tragen.
In Spanien erklärte das Tribunal de Instancia de Albacete am 2. September 2026 die Kündigung eines Mitarbeiters der Supermarktkette Mercadona für nichtig. Der seit 2010 beschäftigte Mitarbeiter der Kategorie Gerente hatte seine Arbeitszeit zur Pflege seiner schwer kranken Tochter um 99,37 Prozent reduziert.
Nachdem ihm eine staatliche Pflegeleistung im November 2025 per Verwaltungsakt entzogen worden war und er Widerspruch eingelegt hatte, meldete er sich wenige Tage später krank. Mercadona ließ ihn daraufhin an vier Tagen zwischen dem 8. Januar und dem 18. Februar 2026 observieren, stellte Aktivitäten wie Sport, Einkaufen und Autofahren fest und kündigte im März.
Das Gericht stellte klar, dass ein Verdacht keine vorgetäuschte Krankheit beweist. Da die Krankschreibung von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung ausgestellt worden war und Mercadona keine medizinischen Gegenbeweise lieferte, seien alltägliche Aktivitäten und Bewegung nicht per se mit einer psychischen Arbeitsunfähigkeit unvereinbar.
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Wegen des bestehenden Kündigungsschutzes bei der Pflege eines schwer kranken Kindes ordnete das Gericht die zwingende Wiedereinstellung sowie die Zahlung ausstehender Gehälter seit dem 24. März 2026 in Höhe von täglich 77 Euro brutto an.
Eine Klage auf 30.000 Euro immateriellen Schadenersatz wegen Grundrechtsverletzung wies das Gericht ab; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.
Betriebliche Beeinträchtigungen bleiben Kündigungsgrund
Trotz des hohen Schutzniveaus können erhebliche Fehlzeiten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn betriebliche Abläufe massiv gestört werden. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln bleibt eine krankheitsbedingte Kündigung möglich, sofern betriebliche Interessen durch häufige Kurzerkrankungen erheblich beeinträchtigt sind.
In dem verhandelten Fall fehlte ein Mitarbeiter in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils rund 60 Tage, was zu Personalengpässen, Terminabsagen und Kundenunzufriedenheit führte. Die Entgeltfortzahlung belastete den Betrieb mit rund 30.000 Euro. Da der Beschäftigte an Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht mitwirkte, überwogen die betrieblichen Belange gegenüber dem Schutz des Arbeitnehmers.
