Meta-Klagen, Verbraucherschützer

Meta-Klagen: Verbraucherschützer fordern bis zu 5.000 Euro Entschädigung

17.06.2026 - 00:14:47 | boerse-global.de

Drei neue Verbandsklagen gegen Meta fordern Schadensersatz für KI-Training, Schattenprofile und Datendiebstahl.

Meta drohen Milliardenklagen: Verbraucherschutz fordert hohe Entschädigungen
Meta-Klagen - Ein Richterhammer liegt auf einem dunklen Holztisch, umgeben von verschwommenen Rechtsdokumenten und einem Laptop. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Europäische Verbraucherschutzorganisationen fordern hohe Entschädigungen für Nutzer und Nicht-Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp.

Die Vorwürfe wiegen schwer: unzulässiges KI-Training, sogenannte Schattenprofile und mangelhafter Schutz vor Datendiebstahl.

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1.000 Euro Basisentschädigung gefordert

Die niederländische Stiftung SOMI hat Klage vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein eingereicht (Az. 5 VKl 1/26). Im Kern geht es um Schadensersatz für KI-Training und suchtfördernde Systeme.

SOMI fordert für betroffene Nutzer mindestens 1.000 Euro plus 100 Euro monatlich – rückwirkend ab Mai 2025. Noch höher liegen die Forderungen für Menschen ohne Meta-Konto, deren Daten trotzdem verarbeitet wurden: 2.000 Euro Grundbetrag plus 200 Euro monatlich. Bei Minderjährigen verlangt die Klage den drei- bis fünffachen Satz.

Schattenprofile im Visier

Eine zweite Klage kommt vom österreichischen Verbraucherschutzverein (VSV) und liegt beim Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 VKl 1/25). Hier stehen Metas Business-Tools im Fokus.

Über diese Werkzeuge sammelt Meta auf rund 30 bis 40 Prozent aller Webseiten weltweit Daten. Das ermöglicht Schattenprofile – auch von Menschen ohne Facebook- oder Instagram-Konto. Der VSV fordert 5.000 Euro pro Erwachsenem, bei Minderjährigen das Doppelte. Rund 91.500 Nutzer hatten sich bis Frühjahr 2026 der Initiative angeschlossen. Eine finale Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird für 2027 erwartet.

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Datendiebstahl zwischen 2018 und 2019

Die dritte Klage stammt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Sie befasst sich mit massiven Scraping-Vorfällen zwischen Mai 2018 und September 2019 (Az. 11 VKl 1/24). Damals wurden Nutzerdaten wie Telefonnummern gestohlen.

Der VZBV fordert mindestens 100 Euro Basisentschädigung plus 100 Euro pro betroffenem Datentyp und 200 Euro für kompromittierte Beziehungsstatus. Betroffene können sich ohne Prozesskostenrisiko anmelden.

Internationale Baustellen und KI-Offensive

Die deutschen Verfahren sind Teil eines globalen Rechtsstreits. In den USA wies ein Bundesbezirksgericht am 11. Juni einen Antrag von Meta ab, eine Urheberrechtsklage zu stoppen. Dem Konzern wird vorgeworfen, über 2.300 geschützte Filme für KI-Training genutzt zu haben – die Forderung liegt bei bis zu 359 Millionen Dollar. Bereits im März wurde Meta in einem Fall von Social-Media-Sucht zur Zahlung von Anteilen an 6 Millionen Dollar verurteilt.

Trotz der juristischen Risiken treibt Meta seine KI-Integration voran. Seit gestern läuft in den USA der neue „AI Mode“ für Facebook. Für 2025 plant der Konzern KI-Investitionen zwischen 125 und 145 Milliarden Euro. In Deutschland ist Meta AI seit Ende März 2025 verfügbar – die Nutzung von EU-Nutzerdaten für Trainingszwecke läuft seit Mai 2025, sofern Nutzer nicht aktiv widersprechen.

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