Mietpreisbremse, Darmstadt

Mietpreisbremse in Darmstadt: IWU zĂ€hlt 165 VerstĂ¶ĂŸe unter 309 VertrĂ€gen

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 07:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In 165 von 309 untersuchten Neuvermietungen lag die Miete ĂŒber der zulĂ€ssigen Grenze; das IWU wertet die FĂ€lle als VerdachtsfĂ€lle.
Ein mehrstöckiges WohngebÀude in einer deutschen Stadt bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In Darmstadt wird bei Neuvermietungen in mehr als jedem zweiten Fall die gesetzliche Mietpreisbremse missachtet. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), die im Juni 2026 im Rahmen der Erstellung des örtlichen Mietspiegels vorgestellt wurde und ĂŒber die echo-online.de am 18. Oktober 2026 berichtete.

Von insgesamt 309 ausgewerteten MietverhĂ€ltnissen ĂŒberschritten 165 die zulĂ€ssige Höchstgrenze. Das entspricht einem Anteil von 53 Prozent der neu abgeschlossenen VertrĂ€ge.

Deutliche Überschreitungen und viele Privatvermieter

Die Daten des IWU verdeutlichen das Ausmaß der Abweichungen auf dem DarmstĂ€dter Wohnungsmarkt. Bei 95 der untersuchten Wohnungen lag die verlangte Miete zwischen 20 und 50 Prozent ĂŒber dem zulĂ€ssigen Satz. Die Analyse ergab zudem, dass 76 Prozent der betroffenen Vermieter Privatpersonen sind.

Das Institut schrĂ€nkte die Ergebnisse allerdings methodisch ein: Gesetzliche AusnahmetatbestĂ€nde wie vorangegangene Modernisierungsmaßnahmen oder eine bereits durch den Vormieter begrĂŒndete höhere Miete ließen sich im Rahmen der Erhebung nicht lĂŒckenlos ĂŒberprĂŒfen. Aus diesem Grund werden die erfassten VerstĂ¶ĂŸe formal zunĂ€chst als VerdachtsfĂ€lle eingestuft.

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Rechtlicher Rahmen und markante EinzelfÀlle

Die bundesweite Mietpreisbremse existiert seit 2015, in Darmstadt gilt die entsprechende Verordnung seit 2019. EigentĂŒmer dĂŒrfen die Miete bei einer Neuvermietung grundsĂ€tzlich höchstens zehn Prozent ĂŒber das Niveau der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete anheben. Liegt der vereinbarte Betrag mehr als 20 Prozent ĂŒber diesem Wert, drohen Bußgelder. Ab einer Überschreitung von 50 Prozent steht der Tatbestand des Mietwuchers im Raum.

Dass diese Schwellen in der Praxis teils massiv ĂŒberschritten werden, belegen konkrete EinzelfĂ€lle aus der IWU-Auswertung. FĂŒr eine Wohngemeinschaft am Rhönring verlangte der Vermieter monatlich 1350 Euro anstelle der zulĂ€ssigen 606 Euro. In der Roßdörfer Straße wurden 1092 Euro statt der erlaubten 737 Euro fĂ€llig. In der Adelungstraße belief sich der Mietpreis auf 1250 Euro, obwohl der zulĂ€ssige Satz bei 858 Euro lag.

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Mieter, die von ĂŒberhöhten Forderungen betroffen sind, mĂŒssen diese Zahlungen nicht dauerhaft hinnehmen. Nach EinschĂ€tzung des Mieterbundes ist eine RĂŒckforderung der unzulĂ€ssig gezahlten Miete fĂŒr einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten rĂŒckwirkend möglich.

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