Mindestlohn: 13,90 Euro ab Januar, 14,60 Euro ab 2027
22.06.2026 - 01:09:29 | boerse-global.de
Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Erhöhung basiert auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2025. Eine zweite Stufe folgt: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro.
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Minijob-Grenze steigt dynamisch mit
Mit der Erhöhung des Mindestlohns wächst auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 liegt sie bei monatlich 603 Euro, was einem Jahresverdienst von 7.236 Euro entspricht. Bei Mindestlohn ergibt das eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat. In Ausnahmefällen dürfen Minijobber in bis zu zwei Monaten pro Jahr bis zu 1.206 Euro verdienen – etwa bei unvorhersehbarer Mehrarbeit.
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine Neuregelung in der Sozialversicherung in Kraft. Minijobber können dann einmalig ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufheben. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingehen und gilt nur für die Zukunft. Bei gewerblichen Minijobs liegt der Eigenanteil zur Rentenversicherung bei 3,6 Prozent.
Bauernpräsident warnt vor Liquiditätskrise
Besonders der Agrarsektor übt scharfe Kritik an der Lohnanhebung. Bauernpräsident Joachim Rukwied warnte im Juni 2026 vor einer drohenden Liquiditätskrise in vielen Betrieben. Die Kosten für Betriebsmittel wie Stickstoffdünger stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent. Gleichzeitig fielen die Erzeugerpreise für Getreide und Schweinefleisch deutlich. Der höhere Mindestlohn belaste vor allem den arbeitsintensiven Obst- und Gemüseanbau.
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen unter Druck. Daten der DATEV zeigen für das Frühjahr 2026 eine Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent – rund drei Millionen Erwerbslose. Kleinstunternehmen konnten den allgemeinen Beschäftigungsabbau teilweise abfedern. Der Bereich der Minijobs gilt seit 2025 jedoch als wesentlicher Treiber eines negativen Trends in der KMU-Beschäftigung.
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Bußgelder bis 500.000 Euro bei Verstößen
Für Arbeitgeber gelten verschärfte Dokumentations- und Haftungspflichten. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Auftraggeber haften zudem für die Einhaltung der Lohnstandards durch ihre Nachunternehmer.
Weitere regulatorische Änderungen kommen 2026 hinzu. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden – sie soll mehr Lohngerechtigkeit fördern. Ab Juli 2026 gilt eine neue Tachographenpflicht für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Das bedeutet zusätzliche administrative Arbeit für Logistik und Handwerk.
Wohngeldanspruch bleibt bestehen
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf Sozialleistungen aus. Ein Anspruch auf Wohngeld bleibt für Beschäftigte im Mindestlohnsektor grundsätzlich bestehen – sofern das Gesamteinkommen des Haushalts und die Miete bestimmte Kriterien erfüllen. Experten weisen jedoch darauf hin: Ein zu geringes Einkommen kann den Anspruch ausschließen, da die Bestreitung des Lebensunterhalts glaubhaft dargelegt werden muss.
Für den 1. Januar 2027 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung des Wohngeldes vorgesehen. Konkrete Details zu möglichen Einsparungen oder Anpassungen der Einkommensgrenzen werden im Herbst 2026 erwartet.
