Mindestlohn: 13,90 Euro ab Januar, dann 14,60 Euro 2027
22.06.2026 - 12:42:23 | boerse-global.de
Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Anpassungen ziehen umfassende Änderungen bei der Entgeltabrechnung, den Sozialabgaben und der Ausgestaltung von Minijobs nach sich.
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Verdienstgrenzen steigen dynamisch
Mit der Mindestlohn-Anhebung wächst auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Für 2026 wird sie auf 603 Euro festgesetzt. Unternehmen müssen zudem verschärfte Haftungsregeln beachten: Auftraggeber haften für Mindestlohnverstöße ihrer Nachunternehmer. Bei Unterzahlungen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Überstunden sind grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Mindestlohn zu vergüten.
Steuerentlastung frisst Sozialabgaben
Trotz einer Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.348 Euro bleibt die reale Nettolohnentwicklung für viele Arbeitnehmer gedämpft. Grund sind steigende Sozialabgaben. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung soll auf 2,9 Prozent steigen und neutralisiert die steuerlichen Vorteile teilweise.
Analysen zufolge profitieren Geringverdiener kaum von den Neuregelungen. Gutverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über 5.500 Euro müssen sogar mit Einbußen beim Nettoverdienst von bis zu 464 Euro pro Jahr rechnen. Langfristig wird zudem mit einem Anstieg der Rentenbeiträge gerechnet – bis 2028 könnte der Satz 19,9 Prozent erreichen.
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Minijobber: Neue Wahlrechte bei der Rente
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine Neuerung für geringfügig Beschäftigte in Kraft. Sie erhalten die Möglichkeit, eine zuvor gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig zu machen. Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden und wirkt für die Zukunft.
Die Entscheidung ist für alle parallel ausgeübten Minijobs bindend. Durch den Eigenanteil zur Rentenversicherung – bei gewerblichen Minijobs liegt dieser bei 3,6 Prozent, was bei einem Verdienst von 603 Euro etwa 21,71 Euro entspricht – erwerben die Beschäftigten volle Rentenansprüche, Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen sowie einen Schutz bei Erwerbsminderung. Zudem wird der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht.
Streit um die Zukunft der Minijobs
Die Rentenkommission hat Vorschläge zur weitgehenden Abschaffung von Minijobs unterbreitet – Ausnahmen sind nur für Schüler vorgesehen. Diese Pläne stoßen in der Wirtschaft auf deutliche Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor dem Verlust von rund 800.000 Arbeitsplätzen allein im Einzelhandel.
Ökonomen wie Friedrich Schneider prognosticieren bei einer Umsetzung einen massiven Anstieg der Schwarzarbeit. Das Volumen der Schattenwirtschaft könnte 2027 um mindestens 25 Milliarden Euro zunehmen. Bereits 2003 habe die Einführung der Minijobs dazu beigetragen, die Schwarzarbeit signifikant zu reduzieren.
Bürgergeld wird durch neue Grundsicherung ersetzt
Zum 1. Juli 2026 löst eine neue Grundsicherung das bisherige Bürgergeld ab. Das Regelwerk sieht verschärfte Bedingungen vor: Bereits bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden, in schweren Fällen ist ein vollständiger Entzug möglich. Eine Vermögensprüfung findet ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs statt – die altersabhängigen Freibeträge liegen zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro.
Der Regelsatz für Alleinstehende wird für 2026 auf 563 Euro festgesetzt. Für Kinder und Jugendliche gelten gestaffelte Sätze zwischen 357 Euro und 471 Euro. Besondere Regelungen gibt es für Schüler unter 25 Jahren aus betroffenen Familien: Einkommen aus Ferienjobs werden nicht auf die staatlichen Leistungen angerechnet, für Tätigkeiten außerhalb der Ferien gilt ein Freibetrag von 603 Euro.
