Mindestlohn-Betrug, Milliarden

Mindestlohn-Betrug: 64 Milliarden Euro Schaden seit 2015

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaftsbund beziffert Schaden durch Mindestlohn-Verstöße seit 2015 auf 64 Milliarden Euro. Arbeitgeber zweifeln an Berechnungen.

DGB-Studie: Mindestlohn-Umgehung verursacht Milliardenschaden
Ein Arbeiter hält einen Lohnzettel in einer professionellen Arbeitsumgebung, symbolisch für den Niedriglohnsektor. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat am 11. August 2026 eine umfassende Auswertung vorgelegt, wonach die systematische Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gravierende ökonomische Folgen nach sich zieht. Den Berechnungen des Gewerkschaftsbundes zufolge beläuft sich der Gesamtschaden durch Mindestlohn-Betrug für den Zeitraum von 2015 bis 2024 auf insgesamt 64 Milliarden Euro.

Die Analyse verdeutlicht, dass die finanziellen Einbußen weit über die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer hinausgehen und die öffentlichen Haushalte sowie Sozialversicherungen massiv belasten.

Massive Ausfälle für Arbeitnehmer und Sozialkassen

Die Berechnungen des DGB schlüsseln das Schadensvolumen detailliert auf. Den größten Anteil machen mit 35 Milliarden Euro die entgangenen Löhne der Beschäftigten aus. Weitere 22 Milliarden Euro entfallen auf vorenthaltene Beiträge für die Sozialkassen, während dem Fiskus schätzungsweise 7 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgangen sind.

Der Gewerkschaftsbund geht davon aus, dass jährlich rund 2 Millionen Beschäftigte von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz betroffen sind. Im Durchschnitt fehlten den betroffenen Arbeitnehmern zwischen 1,70 Euro und 2,40 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 Euro pro Stunde.

Branchenfokus und behördliche Ermittlungen

Besonders prekär stellt sich die Situation laut Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Gastgewerbe dar. Die Organisation wies darauf hin, dass diese Branche in hohem Maße betroffen sei, da dort 51 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig sind.

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Für das Jahr 2024 berichtet der DGB von bundesweit 6.200 eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Mindestlohn-Verstößen. Die in diesem Zeitraum verhängten Bußgelder summierten sich auf 25,4 Millionen Euro. Trotz dieser Zahlen sieht die Arbeitnehmerseite erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Kritik der Arbeitgeber und regionale Kontrolldefizite

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) reagierte am 11. August 2026 mit Skepsis auf die Veröffentlichung und zog die Berechnungen des DGB in Zweifel. Eine detaillierte Begründung der BDA zur Methodik oder den Abweichungen lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor.

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Parallel dazu mahnte der DGB Bayern eine deutliche Verschärfung der Kontrollmechanismen an. Die regionalen Daten für Bayern illustrieren die Problematik der Überwachungsdichte: Im Jahr 2025 wurden im Freistaat lediglich 4.220 Prüfungen bei insgesamt 537.000 gemeldeten Betrieben durchgeführt. Rein rechnerisch entspräche dies einem Kontrollturnus von 127 Jahren pro Betrieb.

Bei den durchgeführten Prüfungen in Bayern wurden im vergangenen Jahr 846 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. In 370 dieser Fälle war die Nichtzahlung des Mindestlohns der konkrete Grund für die Beanstandung. Vor diesem Hintergrund fordert der DGB eine personelle Aufstockung der zuständigen Kontrollbehörden, um die Einhaltung der Lohnuntergrenze flächendeckend sicherstellen zu können.

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