Mindestlohn, Ferienjobs

Mindestlohn Ferienjobs: 13,90 Euro für Volljährige, Jugendliche ausgenommen

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 03:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Für volljährige Ferienjobber gilt der erhöhte Mindestlohn von 13,90 Euro, Minderjährige sind ausgenommen. Der Jugendarbeitsschutz setzt strenge Grenzen.

Ferienjob 2026: Neue Regeln zu Mindestlohn und Minijob
Ein junger Mitarbeiter arbeitet an einem Laptop in einer modernen Büroumgebung, Fokus auf Arbeitsunterlagen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Sommerferien haben begonnen – und damit die Hochsaison für Aushilfskräfte. Seit Januar gilt ein erhöhter Mindestlohn von 13,90 Euro. Doch für Minderjährige gelten Ausnahmen.

Der gesetzliche Mindestlohn betrifft rund 4,8 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Für 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro festgeschrieben. Volljährige Ferienjobber profitieren von dieser Untergrenze – Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Für Minijobber wurde die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro angehoben. Wer nur kurz arbeitet, bleibt oft sozialversicherungsfrei. Steuerlich greift der Grundfreibetrag von 12.384 Euro pro Jahr – erst darüber wird Einkommensteuer fällig.

Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 sorgt für zusätzliche Klarheit: Die Fahrzeit von einem Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten gilt als Arbeitszeit. Besonders im Gartenbau oder der Gebäudereinigung können so monatlich bis zu 400 Euro mehr anfallen.

Jugendarbeitsschutz: Strengere Regeln für Unter-18-Jährige

Kinder zwischen 13 und 14 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Die Arbeitszeit ist stark begrenzt. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen pro Kalenderjahr in den Ferien arbeiten – täglich acht, wöchentlich 40 Stunden.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass für Minderjährige ohne Ausbildung der Mindestlohn nicht greift. Er fordert eine Gleichbehandlung unabhängig vom Alter. Auch regionale Gewerkschaftsvertreter empfehlen Arbeitgebern eine faire Bezahlung.

Politische Debatte: Saisonarbeit und Minijobs in der Kritik

Die Ausgestaltung der Saisonarbeit bleibt umstritten. SPD und Linke lehnen eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 90 Tage ab. Sie fordern soziale Absicherung ab dem ersten Arbeitstag und kritisieren Pläne, Unterkunftskosten auf den Lohn anzurechnen – das schmälere die Nettoverdienste der Erntehelfer.

Parallel diskutiert die Politik über die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission empfahl, den Sonderstatus und das Opt-out bei der Rentenversicherung abzuschaffen. Für die rund 6,7 Millionen Minijobber würde das höhere Sozialabgaben bedeuten. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar: Eine komplette Abschaffung der Minijobs ist nicht geplant. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber mit dauerhafter Befreiung einmalig in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren.

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Arbeitsmarkt: Leichte Abkühlung im Juli 2026

Die Lage am Arbeitsmarkt ist stabil, aber verhalten. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer lag zuletzt bei 99,4 Punkten, das Ifo-Beschäftigungsbarometer bei 93,0 Punkten – ein Zeichen für geringe Einstellungsbereitschaft. Besonders in der Industrie dominiert der Stellenabbau: 177.000 Arbeitsplätze gingen im vergangenen Jahr verloren, davon 52.000 in der Automobilbranche.

Trotzdem bleibt das Angebot an Sommerjobs stabil. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit einem saisonbereinigten Anstieg der Arbeitslosenzahl um rund 5.000 Personen – das entspricht einer Quote von 6,2 Prozent. Während die Industrie Stellen abbaut, suchen Pflegeeinrichtungen und Gastronomie weiterhin händeringend nach Aushilfskräften.

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