Mindestlohn gegen Bürgergeld: WSI errechnet 623 Euro mehr im Monat
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deVollzeitarbeit zum gesetzlichen Mindestlohn sichert Erwerbstätigen in Deutschland spürbar mehr Einkommen als der Bezug von Grundsicherung. Wie aus einer am 27. Oktober 2026 veröffentlichten Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, verfügt ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter im bundesweiten Durchschnitt über 623 Euro im Monat mehr als bei einer reinen Absicherung über das Bürgergeld.
Die Forscher Eric Seils und Helge Emmler legten ihrer Modellrechnung für alle 401 Landkreise und kreisfreien Städte eine Wochenarbeitszeit von 38,19 Stunden bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zugrunde.
Berechnungsgrundlagen für Alleinstehende und Familien
Für einen Alleinstehenden ergibt sich bei diesen Eckdaten ein monatliches Bruttogehalt von 2.300,31 Euro, was netto rund 1.653 Euro entspricht. Demgegenüber steht ein Grundsicherungsanspruch von rund 1.030 Euro, zusammengesetzt aus dem Regelbedarf von 563 Euro und durchschnittlichen Wohn- und Heizkosten von 467,37 Euro, basierend auf Daten der Bundesagentur für Arbeit von März 2026. Selbst nach Abzug des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro verbleibt bei identischen Wohnkosten ein rechnerischer Vorteil von rund 604 Euro. Im Vergleich von 2025 auf 2026 stieg dieser Lohnabstand um 66 Euro, da der Mindestlohn angehoben wurde, während die Regelsätze stabil blieben.
Bei Familien fällt der materielle Vorsprung der Modellrechnung zufolge noch deutlicher aus, sofern ergänzende staatliche Leistungen berücksichtigt werden.
Für eine alleinstehende Person mit einem fünfjährigen Kind beziffert das WSI das verfügbare Gesamteinkommen bei Mindestlohn auf 2.564 Euro gegenüber 1.806 Euro in der Grundsicherung – ein Plus von 757 Euro unter Einbezug von Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss.
Ein Paar mit zwei Kindern im Alter von 5 und 14 Jahren, bei dem ein Elternteil zum Mindestlohn arbeitet, erzielt 3.535 Euro gegenüber 2.785 Euro im Transfersystem, was einer Differenz von 749 Euro entspricht. Leben zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt, liegt der Vorsprung bei 863 Euro.
Zu berücksichtigen ist dabei die Ausgestaltung des Sozialrechts: Ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro – beziehungsweise 1.500 Euro mit minderjährigem Kind – wächst der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II nicht weiter an. Pendelkosten wurden in die Berechnungen nicht einbezogen. Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass mit Stand April 2025 lediglich rund 11 Prozent der Mindestlohn-Beschäftigten in Vollzeit tätig waren.
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Hohes Gefälle zwischen Großstädten und ländlichen Regionen
Regional zeigen sich gravierende Unterschiede bei der Höhe des Lohnabstands, die vor allem auf die Wohnkosten zurückzuführen sind. Da die Wohnkosten bei Grundsicherungsempfängern übernommen werden, schrumpft der rechnerische Lohnvorsprung in Regionen mit hohen Mietpreisen bei bundesweit einheitlichem Regelsatz von 563 Euro spürbar zusammen.
Den geringsten Wert für Alleinstehende verzeichnet der Landkreis München mit 404 Euro, gefolgt von der Stadt München mit 466 Euro, dem Landkreis Dachau mit 468 Euro und Frankfurt am Main mit rund 515 Euro. Die bundesweit höchsten Abstände weisen hingegen Nordhausen mit 755 Euro, der Vogtlandkreis mit 749 Euro und Gera mit 745 Euro auf.
Auf Länderebene erreicht Thüringen einen durchschnittlichen Wert von 717 Euro, während Bayern mit 579 Euro und Hessen mit 577 Euro – und damit 140 Euro weniger als Thüringen – deutlich dahinter liegen. In Südthüringen liegt der Abstand je nach Wohnort und Haushaltskonstellation bei rund 700 bis 840 Euro und bewegt sich überwiegend über dem Bundesschnitt.
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Diskussion über Transferleistungen und Kürzungspläne
Die Untersuchung unterstreicht, dass der Lohnabstand in vielen Haushalten erst durch den Bezug von Ergänzungsleistungen wie Wohngeld oder dem Kinderzuschlag gewährleistet wird, wenngleich derzeit nur ein Teil der Berechtigten das Wohngeld tatsächlich abruft.
WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch gab zu bedenken, dass Vorurteile über mangelnde Arbeitsanreize oft schwerer wögen als Fakten, und warnte davor, dass Einschnitte bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss vor allem Familien belasten würden.
In der Politik wird das Thema kontrovers verhandelt. Während die Unionspolitiker Michael Kretschmer, Friedrich Merz und Markus Söder anmahnen, dass Erwerbstätige spürbar mehr zur Verfügung haben müssten als Nichterwerbstätige, plant die Bundesregierung eine Reform, um Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag besser abzustimmen und die Zuverdienstregeln zu modifizieren; ein fertiges Modell steht jedoch noch aus.
Für das Jahr 2026 sind die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung lediglich 86 Millionen Euro niedriger veranschlagt. Gleichzeitig plant die schwarz-rote Koalition Kürzungen beim Wohngeld und dem Unterhaltsvorschuss.
Nach Plänen des Bundesbauministeriums sollen die Mittel beim Wohngeld ab 2027 um rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt werden. Von den 120.000 Wohngeldhaushalten in Bayern könnte nach Ministeriumsangaben rund ein Drittel künftig leer ausgehen. Kritiker befürchten durch solche Kürzungspläne sinkende Erwerbsanreize und plädieren stattdessen für kräftigere Anhebungen des Mindestlohns.
