Minijob-Grenze, Verdienst

Minijob-Grenze 2027: Verdienst steigt auf 633 Euro im Monat

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verdienstlimits steigen 2027 auf 633 Euro monatlich; Sonderregeln erlauben begrenzte Mehrverdienste, während Steuerpläne Kritik auslösen.
Ein leerer Pausenraum mit einem einzelnen Kaffeebecher auf einem Holztisch bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen im deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht festen Verdienstgrenzen. Medienberichte erläutern aktuell die geltenden Vorgaben sowie spezifische Ausnahmeregelungen, die unter definierten Bedingungen ein vorübergehendes Überschreiten dieser Schwellenwerte erlauben, ohne dass der Status als Minijob verloren geht.

Dynamische Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn

Die Verdienstgrenze für Minijobs orientiert sich direkt an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Im Jahr 2025 lag dieser bei 12,82 Euro brutto je Stunde, was einer monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro entsprach. Seit Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 10 Stunden entspricht dies einer monatlichen Höchstgrenze von 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn laut Bundesregierung auf 14,60 Euro, wodurch die monatliche Verdienstgrenze auf 633 Euro angehoben wird — ein Plus von 360 Euro pro Jahr.

Der Anstieg des Mindestlohns binnen zwei Jahren beläuft sich damit auf knapp 14 Prozent, wovon nach Regierungsangaben mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren. Die Mindestlohnkommission schlägt diese Anpassungen vor, woraufhin die Bundesregierung sie per Verordnung beschließt.

Verdienste, die oberhalb der Minijob-Grenze liegen, fallen in den sogenannten Midijob-Übergangsbereich; dieser erstreckt sich im Jahr 2026 auf Monatsgehälter von 603,01 bis 2000 Euro. Eine kurzfristige Beschäftigung ist wiederum gesetzlich auf maximal 70 Tage oder drei Monate begrenzt.

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Ausnahmeregelung bei unvorhersehbarem Mehrverdienst

Grundsätzlich darf das monatliche Limit nicht überschritten werden. Für unvorhersehbare Situationen greift jedoch eine klar definierte Ausnahmeregelung: Beschäftigte dürfen die reguläre Verdienstgrenze maximal zweimal innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten — gerechnet als flexibler Jahreszeitraum, nicht nach dem Kalenderjahr — überschreiten.

In diesen zwei Monaten darf der Verdienst jeweils bis zu 1.206 Euro betragen. Durch diese Regelung wird ein maximaler Jahresverdienst von bis zu 8.442 Euro möglich, was einem Plus von über 1.200 Euro im Jahr gegenüber der Standardgrenze entspricht.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Überschreitung gelegentlich und unvorhersehbar eintritt. Als rechtlich anerkannte Gründe gelten beispielsweise Krankheitsvertretungen für Kollegen oder kurzfristige Produktionsspitzen. Saisonale Mehraufwände, die for einen Betrieb im Vorfeld planbar sind, erfüllen die Kriterien dieser Sonderregelung hingegen nicht.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente und politische Debatte

Minijobber besitzen keinen Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld wird sozialrechtlich als Hinzuverdienst nach Paragraph 96a SGB VI gewertet. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 laut Deutscher Rentenversicherung bei 20.700 Euro (bei Bezug von Krankengeld bei 20.763,75 Euro brutto im Jahr).

Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie mindestens 41.500 Euro (beziehungsweise 41.527,50 Euro). Ein Überschreiten dieser Werte führt zu einer Kürzung der teilweisen Erwerbsminderungsrente um 40 Prozent.

Parallel dazu steht die Ausgestaltung geringfügiger Beschäftigung in der politischen Diskussion. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD beabsichtigt, Minijobs für alle Beschäftigtengruppen beizubehalten. Allerdings sorgt die geplante Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent für Kritik bei Arbeitgebern.

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Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke verwies in einem Bericht vom 23. Oktober 2026 darauf, dass dies zu einer Verteuerung führe, während weiterhin offen sei, ob zusätzliche Sozialabgaben folgen. Dehoga-Präsident Guido Zöllick bezeichnete die Steuererhöhung als falsches Signal, da im Gastgewerbe jeder zweite Mitarbeiter auf Minijobbasis tätig sei und steigende Personalkosten die größte Belastung darstellten.

Bereits vor der Sommerpause war der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent gestiegen; zudem stehen Beiträge zur Pflegeversicherung und Änderungen beim rentenrechtlichen Sonderstatus im Raum.

Laut einem Bericht vom 24. Oktober 2026 forderte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) im Kontext der von der Rentenkommission ins Gespräch gebrachten schrittweisen Abschaffung Ausnahmen für Privathaushalte, während die CSU einen vollständigen Verzicht auf eine Abschaffung verlangt.

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