Minijob-Reform, Millionen

Minijob-Reform: 6,9 Millionen BeschÀftigte verlieren Sonderstatus

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 01:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant tiefgreifende Reformen bei Minijobs und Befristungen. Millionen BeschĂ€ftigte sind von den Änderungen betroffen.

Minijob-Reform: Neue Grenzen und geplante SystemÀnderung
HĂ€nde tauschen Euro-Banknoten ĂŒber einem Arbeitsvertrag aus, der temporĂ€re BeschĂ€ftigung und finanzielle Rahmenbedingungen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Betroffen sind Millionen BeschÀftigte.

Neue Verdienstgrenze gilt bereits

Seit Jahresbeginn liegt die monatliche Minijob-Grenze bei 603 Euro – im Vorjahr waren es noch 556 Euro. Die dynamische Anpassung basiert auf einer zehnstĂŒndigen Wochenarbeitszeit beim aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro.

Arbeitgeber zahlen derzeit pauschale Abgaben von rund 31 Prozent. FĂŒr Haushaltshilfen gilt ein reduzierter Satz von 12 Prozent.

Kommission empfiehlt Systemwechsel

Im Juni legte die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen vor. Die Kernforderung: den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abschaffen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll entfallen – fĂŒr fast alle.

Nur SchĂŒler sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben. Gleichzeitig könnten die ArbeitgeberbeitrĂ€ge von 31 auf bis zu 39 Prozent steigen.

IAB-Chef Fitzenberger brachte eine Alternative ins Spiel: eine Bagatellgrenze von 250 Euro, um KleinstbeschÀftigungen zu entlasten.

Was gilt fĂŒr Studenten und Ferienjobber?

FĂŒr Werkstudenten bleibt die 20-Stunden-Regel zentral. Überschreiten sie diese Wochenarbeitszeit wĂ€hrend des Semesters nicht, bleiben sie in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. In den Semesterferien sind mehr Stunden erlaubt.

Kurzfristige BeschĂ€ftigungen wie Ferienjobs sind sozialversicherungsfrei – sofern sie maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern.

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Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Viele SchĂŒler und Studenten bleiben darunter und können gezahlte Lohnsteuern ĂŒber die SteuererklĂ€rung zurĂŒckholen. FĂŒr Bafög-EmpfĂ€nger gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.672 Euro pro Jahr.

Befristungsrecht wird ausgeweitet

Parallel zu den Minijob-Reformen plant die Politik eine Reform des Arbeitsrechts. Die sachgrundlose Befristung soll kĂŒnftig fĂŒr bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs VerlĂ€ngerungen. Bisher lag die Grenze bei zwei Jahren und drei VerlĂ€ngerungen.

Die Neuregelung gilt fĂŒr Neueinstellungen und ist bis Ende 2030 befristet.

Zum 1. Januar 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge entfallen. Und: Arbeitgeber dĂŒrfen kĂŒnftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest verlangen. Bisher war das ohne gesonderte Vereinbarung erst ab dem vierten Tag Pflicht.

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Millionen BeschÀftigte betroffen

Bundesweit wĂ€ren 6,5 bis 6,9 Millionen Minijobber von den geplanten Änderungen betroffen. Besonders stark betroffen sind Handel, Gastgewerbe, Landwirtschaft und Handwerk. Allein in Hessen gibt es ĂŒber 600.000 Minijobber.

Die Reaktionen fallen gemischt aus. Die Alterssicherungskommission betont die StĂ€rkung der RentenansprĂŒche. Branchenvertreter warnen vor Problemen.

DEHOGA-PrĂ€sident Zöllick fĂŒrchtet Schwierigkeiten bei der Besetzung von Abend- und Wochenendschichten, falls die FlexibilitĂ€t der Minijobs eingeschrĂ€nkt wird. Bayerns MinisterprĂ€sident Söder lehnt die Abschaffung des Sonderstatus ab.

Gewerkschaften wie Verdi und der DGB kritisieren die Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten. Eine YouGov-Umfrage zeigt: Mehr als die HÀlfte der Befragten lehnt die Reform der Befraltungsregeln ab.

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