Minijob-Reform, Millionen

Minijob-Reform: 7 Millionen Beschäftigte vor Sonderstatus-Aus

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 03:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 603 Euro, Arbeitgeber zahlen höhere Pauschalsteuern. Eine Kommission empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus.

Minijob-Reform 2026: Höhere Grenzen und steigende Abgaben
Ein Stapel deutscher Euro-Münzen neben einem Rechner und offiziellen Dokumenten, die finanzielle Berechnungen und politische Änderungen symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Steigende Verdienstgrenzen, höhere Abgaben für Arbeitgeber und eine mögliche Abschaffung des Sonderstatus stehen an.

Höhere Grenzen durch steigenden Mindestlohn

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro monatlich. Grundlage ist der Mindestlohn, der zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde kletterte. Die Kopplung an die Lohnentwicklung sorgt automatisch für die Anpassung.

Für 2027 ist der nächste Schritt bereits fixiert. Ab 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto. Die Minijob-Grenze liegt dann bei 633 Euro im Monat – maximal 7.596 Euro im Jahr. Auch der Übergangsbereich für Midijobs wächst und umfasst ab 2026 Einkünfte bis 2.000 Euro.

Arbeitgeber zahlen drauf

Unternehmen müssen sich auf höhere Lohnnebenkosten einstellen. Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben.

Anzeige

Ab Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro – sind Ihre Verträge noch aktuell? Jetzt kostenlose Mustervorlage sichern und auf dem neuesten Stand bleiben. Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten fertig

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert die Mehrbelastung auf rund 18 Euro pro Minijob und Monat. Für den Staatshaushalt sind Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro drin.

IAB-Forscher Ulrich Walwei kritisierte die Pläne als halbherzig. Kernprobleme wie die schwachen Brückeneffekte in reguläre Jobs und die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung blieben bestehen.

Rentenkommission: Sonderstatus abschaffen

Weitreichender ist der Vorstoß der Alterssicherungskommission. Ihr Abschlussbericht vom 23. Juni enthält 33 Empfehlungen – darunter die vollständige Abschaffung des steuer- und abgabenfreien Sonderstatus von Minijobs. Künftig sollen alle Beschäftigten außer Schülern regulär in die Sozialversicherung einzahlen.

Anzeige

Die geplante Anhebung des Pauschalsteuersatzes und neue Verdienstgrenzen fordern Arbeitgeber heraus, Minijobber weiterhin rechtssicher und betriebsprüfungssicher abzurechnen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, worauf Sie bei geringfügig Beschäftigten unbedingt achten müssen. Minijobber legal und sicher abrechnen

Wirtschaftsverbände aus Handel, Gastronomie (DEHOGA) und Landwirtschaft schlugen Alarm. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken warnen sie vor irreversiblen Schäden für den Standort. Betroffen wären bundesweit 6,8 bis 7 Millionen Beschäftigte. Die Entscheidung über die Umsetzung fällt im Herbst.

Opt-out nun widerrufbar

Unabhängig von der Grundsatzdebatte gilt seit 1. Juli eine konkrete Neuerung: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diese Entscheidung nun einmalig rückgängig machen.

Bislang galt der Opt-out als unwiderruflich für die Dauer des Jobs. Jetzt reicht ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber. Die Versicherungspflicht beginnt im Folgemonat. Die Rentenkommission hatte bereits empfohlen, diese Wahlmöglichkeit perspektivisch ganz abzuschaffen – um die Altersvorsorge der Beschäftigten zu stärken.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69740477 |