Minijob-Reform: Bis zu 21 Prozent Gehaltskürzung für 6,8 Millionen
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 17:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine geplante Reform der Minijobs könnte für Millionen Beschäftigte in Deutschland zu deutlichen finanziellen Einbußen führen. Einem aktuellen Bericht zufolge drohen Gehaltskürzungen von bis zu 21 Prozent, wenn die Vorschläge der Rentenkommission wie geplant umgesetzt werden. Im Kern der Debatte steht die Empfehlung, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die bisherige Möglichkeit zum Ausstieg aus der Beitragspflicht abzuschaffen.
Obligatorische Rentenversicherung ohne Ausstiegsklausel
Die Rentenkommission hat in ihren jüngsten Empfehlungen, konkret in der Empfehlung 26, eine grundlegende Neuausrichtung der Minijobs vorgeschlagen. Demnach sollen diese Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne die bisherige Opt-out-Option in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Aktuellen Daten aus dem ersten Quartal 2026 zufolge sind von dieser geplanten Änderung rund 6,8 Millionen Minijobber betroffen. Bisher entscheiden sich lediglich 20,9 Prozent dieser Beschäftigten aktiv dafür, eigene Beiträge zu leisten, um Rentenansprüche zu erwerben.
Die finanziellen Auswirkungen für den Einzelnen sind erheblich. Bei einem beispielhaften monatlichen Verdienst von 603 Euro müssten Minijobber einen Eigenbeitrag in Höhe von 21,71 Euro leisten. Im Gegenzug würde der Rentenanspruch lediglich um 5,68 Euro pro Jahr steigen. Eine Ausnahme von dieser neuen Regelung soll laut den Plänen der Kommission ausschließlich für Schüler gelten. Neben den direkten Abzügen werden zudem mögliche Steuerfolgen angeführt, die das Nettoeinkommen weiter beeinflussen könnten.
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Kritik aus Wirtschaft und Gastronomie
Die Pläne stoßen auf massiven Widerstand in der Wirtschaft. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), kritisierte das Vorhaben und warnte vor einer Abschaffung der bisherigen Minijob-Freiheit. Auch Branchenvertreter der Gastronomie, darunter der DEHOGA sowie lokale Gastronomen, äußerten die Sorge, dass die Reform zu steigenden Kosten führen werde.
Experten und Wirtschaftsverbände befürchten, dass eine verpflichtende Beitragszahlung die Attraktivität von Minijobs mindert. Dies könne einerseits zum Wegfall zahlreicher Stellen führen und andererseits die Schwarzarbeit fördern. Dennoch zeichnet sich auf politischer Ebene eine breite Unterstützung für die Vorschläge ab. Sowohl Friedrich Merz als auch Bärbel Bas sprachen sich dafür aus, die Empfehlungen der Kommission ohne Abstriche umzusetzen. Eine finale gesetzliche Verabschiedung steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch aus.
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Zusätzliche Belastungen durch Kapitalrente ab 2028
Die Debatte um die Minijobs ist eingebettet in eine größere Diskussion über die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge. Die BDA lehnt in diesem Zusammenhang auch zusätzliche Beiträge für eine geplante kapitalgedeckte Rente ab. Ab dem Jahr 2028 soll hierfür ein schrittweiser Zusatzbeitrag von 2 Prozent eingeführt werden. Diese Maßnahme würde Arbeitgeber und Beschäftigte zusammen mit über 40 Milliarden Euro jährlich belasten.
Nach Berechnungen der Arbeitgeberverbände würde der Gesamtbeitrag zur Alterssicherung dadurch von aktuell 18,6 Prozent auf 22 Prozent steigen. Als Alternative zur Beitragssteigerung fordert die BDA Kompensationsmaßnahmen. Dazu zählen eine beschleunigte Anhebung der Altersgrenze, die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente sowie eine Stärkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenberechnung. Minijobs müssten in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben, um die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu wahren.
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