Minijob-Reform, Rentenkommission

Minijob-Reform: Rentenkommission empfiehlt Abschaffung des Sonderstatus

01.07.2026 - 01:39:15 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus. Arbeitgeberverbände warnen vor schwerwiegenden Folgen für den Arbeitsmarkt.

Minijob-Reform: Rentenkommission fordert Ende des Sonderstatus
Minijob-Reform - Eine Hand hält eine Lupe über ein deutsches Steuerformular, das sich auf geringfügige Beschäftigung und Rentenbeiträge bezieht. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das könnte das Ende des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus einläuten. Arbeitgeberverbände warnen bereits vor massiven Auswirkungen.

Aktuelle Regelungen zur Pauschalversteuerung

Minijobs unterliegen bisher spezifischen Steuervorschriften. Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent kommt zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber pauschale Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Diese liegen in Privathaushalten bei fünf Prozent, in gewerblichen Betrieben bei 15 Prozent. Voraussetzung: Das regelmäßige Arbeitsentgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze nicht – 2026 liegt sie bei monatlich 603 Euro.

Die Pauschsteuer wird über die Minijob-Zentrale abgewickelt. Sie umfasst Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Alternativ können Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung mit 20 Prozent wählen – etwa bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen, die in der Summe die Entgeltgrenze überschreiten. Dann fließen die Abgaben direkt ans Finanzamt.

Wahlrecht zur Rentenversicherung ab Juli 2026

Seit heute haben Minijobber eine einmalige Chance: Sie können ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Wer das sogenannte Opt-in wählt, zahlt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent seines Entgelts. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 15 Prozent.

Derzeit nutzen nur rund 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber die Möglichkeit, Rentenbeiträge zu leisten. Die neue Regelung erfordert einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Sie wirkt ab dem Folgemonat. Eine erneute Befreiung ist danach dauerhaft ausgeschlossen.

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Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung

Die Alterssicherungskommission geht weit über punktuelle Änderungen hinaus. Sie empfiehlt, den Sonderstatus der Minijobs nahezu komplett abzuschaffen. Beschäftigte sollen regulär in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung einbezogen werden. Ausnahmen gelten demnach künftig nur für Schüler.

Experten des Instituts für Wirtschaftsforschung (IWH) schätzen die zusätzlichen Einnahmen für die Sozialversicherungen auf rund 4,5 Milliarden Euro. Der IAB-Forscher Enzo Weber bewertet das aktuelle Modell als Subvention für unzureichende soziale Absicherung. Eine Umwandlung würde das Nettoentgelt der Betroffenen aber spürbar senken: Bei einem Bruttolohn von 603 Euro blieben statt bisher 603 Euro nur rund 475,47 Euro – bei einem Arbeitnehmeranteil von 21,15 Prozent.

Wirtschaft warnt vor massiven Belastungen

Die betroffenen Branchen reagieren mit deutlicher Ablehnung. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnen das mögliche Aus für Minijobs als Katastrophe für den Arbeitsmarkt. Besonders betroffen wären der Einzelhandel mit rund einer Million Minijobbern und das Gastgewerbe mit etwa 873.000 Beschäftigten. Insgesamt gab es im März 2026 rund 7,51 Millionen geringfügig Beschäftigte.

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Arbeitgebervertreter argumentieren: Die derzeitigen Abgabensätze von bis zu 31,17 Prozent im gewerblichen Bereich sind bereits eine hohe Belastung. Zollgewerkschaft und Handelsverband Deutschland (HDE) warnen vor zunehmender Schwarzarbeit und erheblichem bürokratischem Mehraufwand. In Apotheken lägen die monatlichen Mehrkosten laut Schätzungen bei 110 bis 120 Euro pro Arbeitnehmer.

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