Minijob-Reform, Rentenkommission

Minijob-Reform: Rentenkommission will Befreiung für 6,8 Millionen abschaffen

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 13:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt die Streichung der Befreiungsoption von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Arbeitgeber warnen vor massiven Folgen für den Arbeitsmarkt.

Rentenkommission plant Abschaffung der Minijob-Befreiung
Modernes Büro-Setup mit Smartphone und Laptop zur digitalen Verwaltung von Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs abschaffen. Arbeitgeber und Verbände schlagen Alarm.

Digitale Verfahren für den Beitragseinzug

Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten können die Sozialversicherungsbeiträge per Überweisung oder SEPA-Lastschrift zahlen. Die Minijob-Zentrale stellte klar: Die Beiträge sind spätetens am drittletzten Bankarbeitstag fällig. Ein Lastschriftmandat erleichtert die Abwicklung.

Die Erteilung läuft komplett digital – über das SV-Meldeportal, zertifizierte Lohnprogramme oder den Minijob-Manager. Einmal erteilt, lässt sich das Mandat jederzeit widerrufen. Die Behörde verspricht sich davon weniger Bürokratie für Unternehmen und private Haushalte.

Radikaler Vorschlag der Rentenkommission

Während die Verwaltung auf Digitalisierung setzt, diskutiert die Politik über eine grundlegende Reform. Die Alterssicherungskommission empfiehlt: Weg mit der Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber.

Aktuell können sich geringfügig Beschäftigte von der Pflicht befreien lassen. Die Folge: Nur 20,9 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber zahlen überhaupt in die Rentenkasse ein (Stand Q1 2026). Würde die Reform kommen, wäre der Eigenanteil für alle Pflicht. Die Rechnung ist brutal: Bei 603 Euro Monatsverdienst blieben netto nur noch etwa 470 Euro übrig.

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Wirtschaft schlägt zurück

Die Arbeitgeber reagieren mit scharfer Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnen vor den Folgen. DEHOGA-Präsident Zöllick und BDA-Präsident Dulger befürchten eine massive Verteuerung der Arbeit – und weniger Attraktivität von Minijobs.

Besonders betroffen wären Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten:

Handel: Über 1 Million Beschäftigte bundesweit (Q1 2026)
Gastgewerbe: Rund 873.000 Minijobber
Gesundheit/Soziales: Rund 119.000 Betroffene allein in Baden-Württemberg (Mitte 2025)

Die IHK Südthüringen warnt vor Wettbewerbsnachteilen. In Hessen fürchtet der Lebensmittelhandel Personalengpässe – bis hin zu eingeschränkten Öffnungszeiten. Für Schüler sind Ausnahmen im Gespräch. Wie es mit Studenten und Rentnern weitergeht? Unklar.

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Milliarden für die Sozialkassen – Risiko für den Arbeitsmarkt

Befürworter der Reform rechnen mit Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro für die Sozialkassen. Kritiker sehen die Kehrseite: Steigende Lohnforderungen, weil Arbeitnehmer den Nettoverlust von rund 130 Euro ausgleichen wollen.

Die Dimension wird an regionalen Zahlen deutlich: In Baden-Württemberg waren Mitte 2025 rund 1,24 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt – rund 60 Prozent davon Frauen. In ländlichen Regionen wie dem hessischen Schwalm-Eder-Kreis sind Minijobber das Rückgrat der lokalen Gastronomie und Logistik. Für kleine Landgaststätten könnte die Reform existenzbedrohend sein.

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