Minijob-Reform, Rentner

Minijob-Reform: Rentner können Rentenversicherung ab Juli aufheben

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli können Minijobber einmalig der Rentenversicherung beitreten. Die Regierung lehnt eine Abschaffung des Sonderstatus ab.

Minijob-Reform 2026: Einmalige Option zur Rentenversicherung startet
Ein älterer Berufstätiger arbeitet an einem Laptop in einem modernen Büro, symbolisch für Altersvorsorge und Rentenplanung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Regelung: Geringfügig Beschäftigte dürfen ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Möglich macht das eine Änderung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Bisher galt die Entscheidung als unwiderruflich für die gesamte Dauer des Jobs.

Die neue Freiheit hat ihren Preis

Wer sich jetzt doch für die Rentenversicherung entscheidet, stellt einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Die Versicherungspflicht beginnt dann im Folgemonat – rückwirkende Beitragszahlungen sind ausgeschlossen. Die Option richtet sich vor allem an Rentner unterhalb der Regelaltersgrenze, etwa Bezieher einer vorgezogenen Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Wer bereits die Regelaltersgrenze überschritten hat, kann stattdessen auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter einzahlen.

Der Eigenanteil variiert je nach Einsatzbereich: In gewerblichen Minijobs zahlen Beschäftigte 3,6 Prozent, in Privathaushalten 13,6 Prozent. Bei der 2026 geltenden Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich sind das im gewerblichen Sektor 21,71 Euro. Wichtig: Die Entscheidung gilt für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs und lässt sich später nicht mehr rückgängig machen.

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Regierung stoppt die Reformpläne

Die Bundesregierung hält am Minijob-Modell fest – gegen die Empfehlung der Alterssicherungskommission. Deren Vorschlag, Minijobs vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die Opt-out-Regelungen zu streichen, ist vom Tisch. Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar: Eine Abschaffung des Sonderstatus sei nicht geplant.

Der Koalitionsausschuss diskutiert stattdessen über steuerliche Anpassungen. Im Gespräch ist eine Anhebung der pauschalen Lohnsteuer von 2 auf 5 Prozent. Wer die Mehrkosten trägt, hängt von den individuellen Arbeitsverträgen ab.

Der Widerstand gegen die Reformpläne kam vor allem aus der Wirtschaft. Verbände wie der Dehoga warnten vor erheblichen Belastungen für personalintensive Branchen. Gewerkschaften wie die NGG begrüßten dagegen den Vorstoß – er hätte den Aufbau von Rentenansprüchen gefördert und das Risiko von Altersarmut gesenkt.

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Was die Zahlen sagen

Die Bedeutung der Minijobs bleibt hoch. Im März 2026 nutzten 79,1 Prozent der gewerblichen Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Zur Jahresmitte 2025 zählte der Markt über 7,9 Millionen Minijobber – nur rund 1,57 Millionen zahlten den vollen Rentenbeitrag.

Dabei lohnt sich die Einbeziehung durchaus: Neben Wartezeiten und Zugang zu Leistungen wie betrieblicher Altersvorsorge bringt die Beitragszahlung bei 603 Euro Verdienst eine Rentensteigerung von rechnerisch rund 5 Euro pro Jahr.

Hintergrund der Deatte ist die wachsende Altersarmut. Ende 2025 bezogen über 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Der seit Juli geltende Rentenwert von 42,52 Euro bildet die Berechnungsbasis für neue Ansprüche. Statistisch besonders betroffen: ehemalige Selbstständige und Geringverdiener. Die Alterssicherungskommission empfahl daher zusätzlich neue Freibeträge für Renteneinkünfte in der Grundsicherung – auch für Erwerbsgeminderte ohne lange Beitragszeiten.

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