Minijob-Reform, Sonderstatus

Minijob-Reform: Sonderstatus fällt weg für 7,51 Millionen

25.06.2026 - 00:39:34 | boerse-global.de

Millionen Minijobber drohen künftig volle Sozialabgaben. Arbeitgeberverbände warnen vor existenziellen Folgen für Branchen.

Rentenkommission plant: Minijob-Sonderstatus soll wegfallen
Minijob-Reform - Hände halten Münzen und einen Taschenrechner über Dokumenten, symbolisch für finanzielle Berechnungen und Rentenreform. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernpunkt: Der Sonderstatus für Minijobs soll wegfallen. Millionen geringfügig Beschäftigte müssten künftig voll in die Sozialversicherung einzahlen.

So viel weniger Netto bliebe übrig

Die bisherige Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, würde entfallen. Stattdessen müssten Minijobber verpflichtend Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Nur für Schüler soll es Ausnahmen geben.

Konkret bedeutet das: Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro (Stand 2026) läge der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung bei 9,3 Prozent – rund 56 Euro. Rechnet man alle Sozialversicherungszweige zusammen, summierten sich die Abzüge auf knapp 131 Euro. Vom Bruttolohn blieben netto weniger als 475 Euro.

Wer wäre betroffen?

Die Reform würde rund 7,51 Millionen Menschen treffen – so viele Minijobber waren im März 2026 bundesweit registriert. Davon entfielen rund 6,55 Millionen auf den gewerblichen Bereich und etwa 252.000 auf Privathaushalte.

Besonders Frauen sind betroffen: Im gewerblichen Sektor sind 55,9 Prozent der geringfügig Beschäftigten weiblich, in Privathaushalten sogar 74,4 Prozent. Rund 18,3 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die meisten Minijobs gibt es im Handel, Gastgewerbe, der Logistik und bei Reinigungsdienstleistern.

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Wirtschaft schlägt Alarm

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnete die Pläne als existenzbedrohend. Allein in Niedersachsen seien 109.000 Kräfte im Gastgewerbe betroffen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte vor den Folgen für rund 800.000 Minijobber im Einzelhandel.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte: Minijobs seien ein wichtiges Instrument, um Arbeitspotenziale zu aktivieren.

Streit in der Koalition

Bundeskanzler Merz signalisierte, die Vorschläge wie unterbreitet umsetzen zu wollen. Unterstützung kam aus der CDU in Schleswig-Holstein, die das Paket als ausgewogen lobte. SPD, Grüne und Linke befürworten die Abschaffung des Modells grundsätzlich – mit dem Ziel, die soziale Absicherung zu verbessern. SPD-Politiker streben eine Umsetzung bis Ende 2026 an.

Widerspruch kommt von der CSU und Teilen der SPD auf Landesebene. Die Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern warnte vor einer Eins-zu-eins-Umsetzung. Die AfD spricht sich sogar für eine Ausweitung des Minijob-Modells aus.

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Was noch im Paket steckt

Das Reformpaket umfasst insgesamt 33 Maßnahmen. Neben der Minijob-Neuregelung empfiehlt die Kommission eine Anhebung des Renteneintrittsalters, das Auslaufen der „Rente mit 63“ und die Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Parlamentariern. Zudem ist eine kapitalgedeckte Vorsorge mit einem Zusatzbeitrag von 2 Prozent im Gespräch.

Unabhängig davon tritt zum 1. Juli 2026 eine erste Änderung in Kraft: Minijobber erhalten dann einmalig die Möglichkeit, eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte unterdessen vor Ausweicheffekten. Sollten Minijobs in ihrer jetzigen Form wegfallen, könnte die Schwarzarbeit bis 2027 um geschätzte 25 Milliarden Euro steigen.

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