Minijob-Reform: WirtschaftsverbÀnde warnen vor irreversiblen SchÀden
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 20:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die BeschĂ€ftigungsform mĂŒsse erhalten bleiben, sagte er am Samstag. Eine Streichung des Sonderstatus wĂŒrde vor allem Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft treffen.
Statt die Minijobs anzutasten, fordert Söder die Abschaffung der Rente mit 63. AuĂerdem plĂ€diert er fĂŒr den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Kanzler stellt klar: Keine komplette Abschaffung
Bundeskanzler Merz betonte, eine komplette Abschaffung sei nicht geplant. Doch die ReformvorschlĂ€ge bewegen sich in einem Spannungsfeld. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Engelmeier, fordert eine volle Rentenversicherungspflicht fĂŒr Minijobs. Sie will damit vor allem Altersarmut bei Frauen bekĂ€mpfen.
Die Debatte wird durch VorschlĂ€ge der Alterssicherungskommission angetrieben. Sie empfiehlt, den Sonderstatus weitgehend zu beenden und Minijobs vollstĂ€ndig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen sollen kĂŒnftig nur noch fĂŒr SchĂŒler gelten. Ziel: die Rentenkassen stabilisieren und den Versicherungsschutz verbessern.
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WirtschaftsverbĂ€nde warnen vor âirreversiblen SchĂ€den"
Bereits Anfang der Woche hatten fĂŒhrende WirtschaftsverbĂ€nde Alarm geschlagen. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas und Gesundheitsministerin Nina Warken warnten sie vor den Folgen einer Verteuerung oder Abschaffung der Minijobs. Unterzeichner aus dem Handelsverband, dem Hotel- und GaststĂ€ttenverband sowie den Land- und ForstwirtschaftsverbĂ€nden sprechen von âirreversiblen SchĂ€den" fĂŒr den Wirtschaftsstandort.
Die VerbÀnde kritisieren drei mögliche Eingriffsszenarien: die Aufhebung des Sonderstatus, höhere ArbeitgeberbeitrÀge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die geplante Anhebung der Pauschalsteuer. Letztere soll von derzeit 2 auf 5 Prozent steigen.
Neue Regeln bereits in Kraft
Die monatliche Verdienstgrenze fĂŒr Minijobs liegt derzeit bei 603 Euro. Seit dem 1. Juli gibt es eine wichtige Neuerung: Minijobber, die sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht befreien lieĂen, können jetzt einmalig zurĂŒck in die Versicherungspflicht wechseln.
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Weitere Reformen fĂŒr 2027 geplant
Flankiert wird die Minijob-Debatte von umfassenden RegierungsplÀnen. Anfang Juli wurden steuerliche Entlastungen bekannt: Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Auch das Kindergeld soll auf 272 Euro erhöht werden.
Gleichzeitig plant die Regierung VerschĂ€rfungen. Die Reichensteuer soll ab 250.000 Euro Einkommen auf 45 Prozent steigen, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Im Arbeitsrecht sind ebenfalls Ănderungen vorgesehen: Befristete VertrĂ€ge sollen kĂŒnftig bis zu 48 Monate möglich sein. Zudem steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung im Raum â stattdessen könnte eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag kommen.
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