Minijobber, Befreiung

Minijobber ab Juli: Befreiung von Rentenversicherung widerrufen möglich

17.06.2026 - 23:03:33 | boerse-global.de

Gerichtsurteile erschweren betriebsbedingte Kündigungen. Arbeitgeber müssen bei Stellenabbau strenge Auflagen beachten.

DHL und Thermo Fisher: Personalabbau mit rechtlichen Hürden
Minijobber - Eine unscharfe Figur geht in einem modernen Büro auf eine Glaswand zu. Im Vordergrund liegen Dokumente und ein Stift. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Arbeitgeber müssen immer mehr beachten, wenn sie Personal abbauen wollen.

Konflikte um Stellenabbau bei DHL und Thermo Fisher

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Am DHL-Hub in Leipzig stehen die Zeichen auf Konfrontation. Die Gewerkschaft DPVKOM wirft dem Unternehmen einen verdeckten Stellenabbau vor. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von über 7.000 Beschäftigten Anfang 2024 sank die Zahl auf rund 6.000 Anfang 2026.

Die Gewerkschaft berichtet von Druck auf Mitarbeiter und vermehrten Aufhebungsverträgen. DHL selbst spricht dagegen von natürlicher Fluktuation. Derzeit seien keine Nachbesetzungen geplant.

Noch härter geht es in Bremen zu. Thermo Fisher will die Produktion von Massenspektrometern nach Brünn verlegen. Rund 100 der 520 Arbeitsplätze wären betroffen. Der Betriebsrat fürchtet eine komplette Standortschließung – und das bei einem Umsatz von rund 700 Millionen Euro und einem Gewinn von fast 300 Millionen Euro.

Rechtliche Voraussetzungen: Worauf es ankommt

Betriebsbedingte Kündigungen scheitern vor Gericht häufiger, als viele denken. Drei Dinge müssen stimmen: Der Arbeitsplatz muss dauerhaft wegfallen, die Sozialauswahl korrekt sein, und der Arbeitgeber muss prüfen, ob es andere Jobs im Unternehmen gibt.

Das Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitgebern dabei durchaus Spielraum. Outsourcing ist auch dann zulässig, wenn es ordentlich unkündbaren Mitarbeitern die Beschäftigungsgrundlage entzieht – solange die Maßnahme nicht rechtsmissbräuchlich ist.

Doch die Gerichte setzen klare Grenzen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied: Änderungskündigungen zur Streichung von Sonderzahlungen sind unwirksam, wenn der Mindestlohn der Grund ist. Diese Leistungen lassen sich nicht einfach auf den Mindestlohn anrechnen.

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Beweislast und Fristen: Fallstricke für beide Seiten

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein sorgt für Aufsehen. Deckt eine Krankschreibung exakt die Kündigungsfrist ab, kann das die Beweiskraft des Attests schwächen. Dann liegt die Beweislast für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitnehmer.

Bei schweren Pflichtverletzungen sind die Regeln klar: Wer 25.500 Euro vom Firmenkonto auf sein Privatkonto überweist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Allerdings gilt: Der Arbeitgeber hat nur zwei Wochen Zeit ab Kenntnis des Vorfalls.

Dass sich juristischer Widerstand lohnen kann, zeigt ein Fall der Arbeiterkammer Kärnten. Eine Arbeitnehmerin mit 38 Jahren Betriebszugehörigkeit erstritt nach einer unberechtigten fristlosen Entlassung einen Vergleich über knapp 33.000 Euro netto.

KI und neue Regeln: Was sich ändert

Die Bearbeitung von Kündigungsschutzklagen könnte bald deutlich effizienter werden. Branchenexperte Dr. Christopher Runte prognostiziert: Künstliche Intelligenz kann den anwaltlichen Arbeitsaufwand um bis zu 80 Prozent reduzieren. Die strategische Beratung bleibt aber in Menschenhand.

Zum 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung für Minijobber in Kraft. Wer eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erklärt hat, kann diese einmalig widerrufen. Der Antrag muss beim Arbeitgeber gestellt werden und wirkt ab dem Folgemonat.

Für Unternehmen, die Personal abbauen müssen, gibt es Unterstützung: Anfang Juli 2026 startet ein Online-Seminar zu Frühwarnsignalen und rechtssicherer Dokumentation. Mitte Juni zeigt Roche Diagnostics in einem Webinar, wie partnerschaftliche Elternzeit zur Mitarbeiterbindung beitragen kann.

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