Minijobs, Deutschland

Minijobs in Deutschland: Krankenversicherung springt auf 17,5 Prozent

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Umfangreiche Gesetzespakete in Österreich und Deutschland bringen tiefgreifende Änderungen bei Lohnnebenkosten, Minijobs und Befristungen.

Österreich und Deutschland: Neue Reformen verändern Arbeitsrecht und Lohnabrechnung
Schreibtisch mit Taschenrechner und offiziellen Finanzdokumenten als Symbol fĂĽr gesetzliche Anpassungen. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Österreich und Deutschland haben umfassende Reformpakete verabschiedet. Sie verändern Lohnabrechnung, Mitarbeitervergütung und Arbeitsrecht grundlegend.

Österreich senkt Lohnnebenkosten – aber erhöht Sachbezüge

Der Nationalrat beschloss am 8. Juli 2026 das Budgetbegleitgesetz 2027/2028. Kernstück: Die Lohnnebenkosten sinken ab 1. Januar 2028. Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) fällt von 3,7 auf 2,7 Prozent.

Der Wirtschaftsbund Niederösterreich rechnet mit einer Entlastung von rund 2 Milliarden Euro. Ein Handwerksbetrieb mit zehn Mitarbeitern spare so jährlich etwa 3.800 Euro.

Doch es gibt auch Verschärfungen: Elektro-Firmenwagen werden teurer. Ab 2027 fällt dafür ein Sachbezug von 0,375 Prozent der Anschaffungskosten an – maximal 180 Euro monatlich. 2028 steigt der Satz auf 0,625 Prozent (maximal 300 Euro). Bisher waren E-Dienstwagen steuerfrei.

Die Telearbeitspauschale entfällt komplett. Sie wird künftig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Höchstbeitragsgrundlage steigt 2027 und 2028 außerordentlich. Bei der Altersteilzeit wird der Lohnersatz auf 75 Prozent begrenzt, der Aufwandsersatz liegt bei 80 Prozent.

Bereits im Juni 2026 beschloss die Regierung eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro für das zweite Halbjahr – allerdings halbiert gegenüber dem Vorjahr.

Deutschland: Minijobs werden teurer – GKV-Reform kommt

Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es tritt größtenteils 2027 in Kraft. Die wichtigste Änderung: Der Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs steigt von 13 auf 17,5 Prozent.

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Der DEHOGA-Verband rechnet vor: Betriebe mit zehn Minijobbern zahlen dann rund 3.250 Euro mehr pro Jahr.

2027 wird zudem die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung einmalig zusätzlich angehoben. Ab 2028 kommt ein einkommensabhängiger Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bestimmte familienversicherte Ehegatten. Ausgenommen sind Personen mit Kindern unter sieben Jahren, Pflegeleistungen oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

„Programm für Aufschwung“: Befristungen und Krankschreibungen

Das am 2. Juli 2026 vorgestellte Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ bringt weitere Änderungen:

  • Sachgrundlose Befristungen sind kĂĽnftig bis zu 48 Monate möglich – befristet bis Ende 2030.
  • Ab Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis fĂĽr Befristungen.
  • Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
  • Ă„rztliche Atteste mĂĽssen ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
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Steuerliche und personalpolitische Neuerungen

Für Fach- und Führungskräfte mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro gilt ab Anfang 2027 ein neuer Auflösungsanspruch für das Arbeitsverhältnis. Parallel sollen Abfindungen steuerlich begünstigt werden, wenn eine schnelle Wiederbeschäftigung erfolgt.

Bei Minijobs ist zudem eine Anhebung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent im Gespräch.

Konflikt um Justiz-Zulagen in Ă–sterreich

In der österreichischen Justizverwaltung zeichnet sich ein Streit ab. Das Justizministerium plant, die Mehrleistungszulage für Diplomrechtspfleger ab September 2026 zu streichen. Stattdessen soll das Grundgehalt steigen.

Die Gewerkschaft und Oppositionsparteien kritisieren das Vorhaben scharf. Sie verweisen auf mögliche finanzielle Einbußen über die gesamte Dienstzeit. Die ehemalige Justizministerin Alma Zadic richtete eine parlamentarische Anfrage an ihre Nachfolgerin Anna Sporrer.

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