Mitbestimmung: Neue Regeln für Betriebsräte ab Juni gelten
14.06.2026 - 06:11:21 | boerse-global.de
Das Serviceportal Saarland veröffentlichte am 13. Juni aktualisierte Vorschriften zu Betriebsräten und Mitbestimmung. Zeitgleich starteten neue EU-weite Regeln zur Entgelttransparenz. Die Entwicklungen fallen mitten in die Debatten über Tarifbindung und eine geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes.
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Was Betriebsräte jetzt dürfen
Die neuen Vorschriften konkretisieren die Rolle der Arbeitnehmervertretungen. Ein Betriebsrat ist bereits in Unternehmen ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern möglich. Für die Mitbestimmung in Aufsichtsräten gelten weiterhin feste Schwellenwerte: Das Drittelbeteiligungsgesetz greift ab 500 Beschäftigten, das Mitbestimmungsgesetz ab 2.000 Mitarbeitern.
Die Hans-Böckler-Stiftung warnte jedoch vor der geplanten EU-Rechtsform EU Inc. Daniel Hay, Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), fürchtet, dass Unternehmen durch die Wahl ihres juristischen Sitzes Mitbestimmungsrechte umgehen könnten. Die Stiftung fordert: Der juristische Sitz muss am operativen Schwerpunkt liegen, die Rechtsform sollte auf Unternehmen mit unter 500 Mitarbeitern begrenzt werden.
Mehr Transparenz beim Gehalt
Seit Juni 2026 gelten verschärfte Pflichten durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgeber müssen Bewerber bereits vor dem Einstellungsgespräch über das voraussichtliche Einstiegsgehalt informieren. Die Frage nach der bisherigen Vergütung in vorangegangenen Arbeitsverhältnissen ist nun verboten.
Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede berichten. Liegt das Lohngefälle über fünf Prozent, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung Pflicht. Eine wesentliche Neuerung: Bei Streitigkeiten über Entgeltgleichheit liegt die Beweislast nun beim Arbeitgeber.
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Tarifbindung: Die 80-Prozent-Lücke
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) strebt eine Tarifbindungsquote von 80 Prozent an. Der aktuelle Wert liegt bei rund 49 Prozent. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte am 12. Juni deutliche Lücken im seit 1. Mai 2026 geltenden Bundestariftreuegesetz (BTTG).
Das Gesetz schreibt vor: Bundesaufträge ab 50.000 Euro dürfen nur an tariftreue Unternehmen vergeben werden. Laut GEW sind aber wesentliche Bereiche ausgenommen – etwa Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit oder Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Auch die außeruniversitäre Forschung mit über 100.000 Stellen sei nicht abgedeckt. Die Gewerkschaft fordert: Tarifbindung muss generelle Voraussetzung für öffentliche Förderungen werden.
Erfolge meldete die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): Rund 250.000 Beschäftigte erhalten in der Frühjahrslohnrunde durchschnittlich 3,5 Prozent mehr. Facharbeiter in der Bauindustrie verzeichnen damit ein Plus von rund 1.690 Euro pro Jahr.
Streit um Arbeitszeit und Sozialbeiträge
Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kontroversen. Sie sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden flexibler zu gestalten. Arbeitgeberverbände begrüßen das als Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor einer Aufweichung der Schutzrechte.
Ein Reformgipfel im Kanzleramt offenbarte fundamentale Differenzen zwischen den Sozialpartnern. Die Gewerkschaften fordern ein Recht auf Vollzeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen. Die Arbeitgeber drängen auf eine Senkung der Sozialbeiträge unter 40 Prozent und eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
Der Bundesrat billigte am 12. Juni eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent, die im Juli wirksam wird. Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung kritisierte hingegen die geplante Krankenkassenreform. Die vorgesehene Streichung der vollen Übernahme von Tarifsteigerungen sei ein negatives Signal für Pflegekräfte.
