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MĂŒnchen: Grund- und Gewerbesteuer sind bis zum 15. November fĂ€llig

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 17:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die vierte Steuertranche fĂŒr 2026 ist am 15. November fĂ€llig; ein SEPA-Mandat ermöglicht den automatischen Einzug kĂŒnftiger Zahlungen.
Die Silhouette der Frauenkirche vor dem abendlichen MĂŒnchner Stadthimmel. Illustration mit AI erstellt.

In MĂŒnchen steht der nĂ€chste Stichtag fĂŒr kommunale Abgaben bevor. Die StadtkĂ€mmerei MĂŒnchen erinnert ImmobilieneigentĂŒmer sowie Gewerbetreibende an die FĂ€lligkeit der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen fĂŒr das vierte Quartal 2026. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, mĂŒssen die entsprechenden BetrĂ€ge bis spĂ€testens Sonntag, 15. November 2026, beglichen werden.

Steuerpflichtige sollten den vorgegebenen Termin genau im Blick behalten. Durch eine fristgerechte Begleichung der fĂ€lligen Abgaben lassen sich zusĂ€tzliche finanzielle Belastungen wie SĂ€umniszuschlĂ€ge, MahngebĂŒhren und weitere Verfahrenskosten vermeiden, wie aus Berichten zu den Hinweisen der Finanzbehörde hervorgeht.

Da der FĂ€lligkeitstag im November auf ein Wochenende fĂ€llt, empfiehlt sich fĂŒr Selbstzahler eine rechtzeitige Veranlassung der BankĂŒberweisung im Vorfeld, um Buchungsverzögerungen zwischen den Kreditinstituten auszuschließen.

FĂŒr die ordnungsgemĂ€ĂŸe Zuordnung der Zahlungen nennt die Stadtverwaltung konkrete Vorgaben. Bei einer manuellen Überweisung muss zwingend die 13-stellige Kassenkonto- beziehungsweise Vertragsgegenstands-Nummer angegeben werden.

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Diese Kennziffer lĂ€sst sich dem jeweils zuletzt erteilten Bescheid entnehmen. Eine fehlerhafte oder unvollstĂ€ndige Angabe kann dazu fĂŒhren, dass Zahlungen im Buchungssystem nicht rechtzeitig verbucht werden, was unberechtigte MahnlĂ€ufe auslösen könnte.

Als Alternative zur wiederkehrenden EinzelĂŒberweisung verweist die KĂ€mmerei auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Steuerzahler können der Landeshauptstadt ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilen, wodurch fĂ€llige BetrĂ€ge kĂŒnftig automatisch und termingerecht zum jeweiligen FĂ€lligkeitstag eingezogen werden. Die Einrichtung dieses Mandats ist auch digital ĂŒber das Portal der Stadt unter www.muenchen.de/sepa möglich.

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Die Vorauszahlungen zur Grund- und Gewerbesteuer werden im regulĂ€ren Verfahren vierteljĂ€hrlich fĂ€llig. Der November-Termin markiert dabei die vierte und letzte regulĂ€re Tranche fĂŒr das laufende Kalenderjahr 2026. FĂŒr Unternehmen und private Grundbesitzer bildet die termingerechte Abwicklung einen festen Bestandteil des betrieblichen und privaten LiquiditĂ€tsmanagements zum Jahresende.

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